22.06.2015, 20:06
jo, ich gucks mir mal in Ruhe an. Ansonsten kann man ja die klassische §4(1) EStG-Definition nehmen: Betriebsvermögen aktuell minus Betriebsvermögen davor, erhöht um die Entnahmen, vermindert um die Einlagen. Betriebsvermögen ist der Kontostand plus die Forderungen an die HYIPs, wo man investiert ist.
Ich rechne mal so durch bei mir die Tage. Fakt ist, dass ein leichter Zinsenzinseffekt meine Verluste ausgebügelt hat. immerhin
Ich rechne mal so durch bei mir die Tage. Fakt ist, dass ein leichter Zinsenzinseffekt meine Verluste ausgebügelt hat. immerhin