04.04.2020, 16:19
Betreffend der laufenden Sitution mit Dieselfahrzeuge gibt es nur die Info, dass ganz bald die Liste der Fahrzeuge welche dafür angenommen werden, verlängert werden soll.
Es gibt aber ein echter Knaller:
Der EuGH hat 26.3.2020 ein sogenanntes „Sensationsurteil“ im Bereich Widerruf von KFZ Krediten gesprochen.
Das ist ein Jackpot für private Kreditnehmer in Deutschland! Auch betreffend Diesel mit EA189 Motor, welche von der Verjährung betreffend diesen Motor betroffen sind!
In einem bahnbrechenden Urteil hat der EuGH (Rechtssache C-66/19) entschieden, dass die meisten privaten Kreditverträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht haben.
Die Konsequenz:
Die Widerrufsfrist dieser Kredite beginnt nicht zu laufen.
Millionen Verbraucher können mit diesem Widerrufsjoker ihren Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.
Widerruf von Kfz-Finanzierung ermöglicht Rückgabe des Autos, somit keine Risiko von Fahrverbote mehr, und deutlich MEHR GELD als auf dem freien Markt erzielbar wäre.
Für alle Verbraucher hoch interessant, die nach Juni 2010 mit einem Kredit- oder Leasingvertrag ein Auto finanziert haben.
Hier führt der Widerruf der Finanzierung in den meisten Fällen dazu, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann.
Der Kunde erhält dabei seine Anzahlung und sämtliche Raten zurück. Das ist besonders für jene Diesel-Besitzer interessant, die unter dem enormen Wertverfall ihrer Fahrzeuge leiden.
Der Widerruf ist unabhängig davon, welches Fahrzeug finanziert wurde, also nicht nur Diesel, sondern auch alle andere!.
Insgesamt sind im fraglichen Zeitraum nach Angaben von Fachleuten rund 20 Millionen private Autofinanzierungen abgeschlossen worden.
Was können betroffene Verbraucher jetzt tun?
Im ersten Schritt sollten sie prüfen lassen, ob ihre Verträge tatsächlich vom EuGH-Urteil betroffen sind und welche Möglichkeiten konkret bestehen.
Wir prüfen gerne für kostenlos diese Verträge. Schicke uns alle Unterlagen dazu einfach per Mail.
Das Beste zum Schluß
Wir können alle Verträge annehmen – mit und ohne Rechtsschutzversicherung.
Es gibt aber ein echter Knaller:
Der EuGH hat 26.3.2020 ein sogenanntes „Sensationsurteil“ im Bereich Widerruf von KFZ Krediten gesprochen.
Das ist ein Jackpot für private Kreditnehmer in Deutschland! Auch betreffend Diesel mit EA189 Motor, welche von der Verjährung betreffend diesen Motor betroffen sind!
In einem bahnbrechenden Urteil hat der EuGH (Rechtssache C-66/19) entschieden, dass die meisten privaten Kreditverträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht haben.
Die Konsequenz:
Die Widerrufsfrist dieser Kredite beginnt nicht zu laufen.
Millionen Verbraucher können mit diesem Widerrufsjoker ihren Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.
Widerruf von Kfz-Finanzierung ermöglicht Rückgabe des Autos, somit keine Risiko von Fahrverbote mehr, und deutlich MEHR GELD als auf dem freien Markt erzielbar wäre.
Für alle Verbraucher hoch interessant, die nach Juni 2010 mit einem Kredit- oder Leasingvertrag ein Auto finanziert haben.
Hier führt der Widerruf der Finanzierung in den meisten Fällen dazu, dass das Fahrzeug zurückgegeben werden kann.
Der Kunde erhält dabei seine Anzahlung und sämtliche Raten zurück. Das ist besonders für jene Diesel-Besitzer interessant, die unter dem enormen Wertverfall ihrer Fahrzeuge leiden.
Der Widerruf ist unabhängig davon, welches Fahrzeug finanziert wurde, also nicht nur Diesel, sondern auch alle andere!.
Insgesamt sind im fraglichen Zeitraum nach Angaben von Fachleuten rund 20 Millionen private Autofinanzierungen abgeschlossen worden.
Was können betroffene Verbraucher jetzt tun?
Im ersten Schritt sollten sie prüfen lassen, ob ihre Verträge tatsächlich vom EuGH-Urteil betroffen sind und welche Möglichkeiten konkret bestehen.
Wir prüfen gerne für kostenlos diese Verträge. Schicke uns alle Unterlagen dazu einfach per Mail.
Das Beste zum Schluß
Wir können alle Verträge annehmen – mit und ohne Rechtsschutzversicherung.