28.11.2017, 16:05
Hallo Bimmler,
ich bin selber seit über 2 Jahren im Bereich Affiliate-Marketing tätig (eine Hand voll Webseiten) und hatte auch von Anfang an dafür ein Gewerbe angemeldet.
Bei uns in Berlin kostete die Anmeldung um die 20€. Angemeldet habe ich ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung nach §19 USTG.
Ich sehe keinen Sinn darin das Gewerbe nicht zeitgleich mit dem Tätigkeitsbeginn anzumelden. Mach es einfach und dir kann nichts auf die Füße fallen.
Du kannst allerdings auch ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Du musst bei der Anmeldung den Tätigkeitsbeginn angeben und der kann auch x-Monate in der Vergangenheit liegen (weiß nicht genau wie viele Monate das waren).
ich bin selber seit über 2 Jahren im Bereich Affiliate-Marketing tätig (eine Hand voll Webseiten) und hatte auch von Anfang an dafür ein Gewerbe angemeldet.
Bei uns in Berlin kostete die Anmeldung um die 20€. Angemeldet habe ich ein Nebengewerbe mit Kleinunternehmerregelung nach §19 USTG.
Ich sehe keinen Sinn darin das Gewerbe nicht zeitgleich mit dem Tätigkeitsbeginn anzumelden. Mach es einfach und dir kann nichts auf die Füße fallen.
Du kannst allerdings auch ein Gewerbe rückwirkend anmelden. Du musst bei der Anmeldung den Tätigkeitsbeginn angeben und der kann auch x-Monate in der Vergangenheit liegen (weiß nicht genau wie viele Monate das waren).