27.02.2017, 20:26
Wenn es jemand genauer weiß bitte bescheidsagen, aber ich bin mir ziemlich sicher, diesen Absatz gab es vorher nicht in den AGB:
1.9. Explizite Risikoteilung
1.9.1 Recyclix Sp. Z o. o. hat das Recht, den Recycling-Prozess für bereits gekaufte Müllpakete zu suspendieren, wenn aufgrund von unvorhergesehenen Betriebsunterbrechungen eine Verarbeitung nicht möglich ist und dadurch die Recyclingkapaziät von Recyclix Sp. Z o.o. eingeschränkt ist;
1.9.2. Müllpakete, die aufgrund technischer Störungen des Recycling-Prozesses suspendiert wurden, werden wieder aktiviert, sobald die Recyclingkapazität vollständig wiederhergestellt ist;
1.9.3. für den Fall, dass die Betriebsunterbrechung durch höhere Gewalt bzw. "Force Majeur" verursacht wird, behält sich Recyclix SP. Z o.o. das Recht vor, Müllpakete zu entwerten um das hieraus resultierende Risiko mit seinen Partnern (Nutzern) zu teilen.
1.9. Explizite Risikoteilung
1.9.1 Recyclix Sp. Z o. o. hat das Recht, den Recycling-Prozess für bereits gekaufte Müllpakete zu suspendieren, wenn aufgrund von unvorhergesehenen Betriebsunterbrechungen eine Verarbeitung nicht möglich ist und dadurch die Recyclingkapaziät von Recyclix Sp. Z o.o. eingeschränkt ist;
1.9.2. Müllpakete, die aufgrund technischer Störungen des Recycling-Prozesses suspendiert wurden, werden wieder aktiviert, sobald die Recyclingkapazität vollständig wiederhergestellt ist;
1.9.3. für den Fall, dass die Betriebsunterbrechung durch höhere Gewalt bzw. "Force Majeur" verursacht wird, behält sich Recyclix SP. Z o.o. das Recht vor, Müllpakete zu entwerten um das hieraus resultierende Risiko mit seinen Partnern (Nutzern) zu teilen.