27.02.2017, 21:15
Ja, es ist genau diese Reihenfolge, die hier ein "G'schmäckle" hat.
Ich vermute mal, juristisch wäre das nicht haltbar. Also die AGB nach dem Schadensereignis anzupassen. Zum Zeitpunkt des Brandes galten ja noch die alten. (Nur mal rein theoretisch überlegt.)
Ich vermute mal, juristisch wäre das nicht haltbar. Also die AGB nach dem Schadensereignis anzupassen. Zum Zeitpunkt des Brandes galten ja noch die alten. (Nur mal rein theoretisch überlegt.)