22.03.2016, 07:34
Moin, haben mal ne Frage, und zwar
Wegen der Verfierfachung der Anteile, wir verstehen es so, dass wir, wenn wir 60 Anteile haben, 180 nachkaufen können also insgesamt dann 240 Anteile haben. Jetzt haben wir aber ein paar Kommentare im Blogg gelesen, die uns etwas irritieren.
sie meinen, dass man dann auch nur bis 200 Anteile haben kann, weil es in 50er schritten gehen soll.
Anleger hält 27 Anteile. Nach derzeitiger Regel kann er also maximal 50 erreichen.
Bei feinerer Abstufung könnte er jedoch auf 4mal25 = 100 kommen.
Immer noch nicht die Welt aber schlicht und einfach das Doppelte!
Beispiel 2:
Anleger hält 77 Anteile. Erreichbarer Höchststand derzeit: 50mal4 = 200
Mit feinerer Abstufung käme er jedoch auf 4mal75 = 300
Haben wir jetzt etwas übersehen? oder denken sie falsch?
Gruss waldmester
Wegen der Verfierfachung der Anteile, wir verstehen es so, dass wir, wenn wir 60 Anteile haben, 180 nachkaufen können also insgesamt dann 240 Anteile haben. Jetzt haben wir aber ein paar Kommentare im Blogg gelesen, die uns etwas irritieren.
sie meinen, dass man dann auch nur bis 200 Anteile haben kann, weil es in 50er schritten gehen soll.
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Beispiel 1:Anleger hält 27 Anteile. Nach derzeitiger Regel kann er also maximal 50 erreichen.
Bei feinerer Abstufung könnte er jedoch auf 4mal25 = 100 kommen.
Immer noch nicht die Welt aber schlicht und einfach das Doppelte!
Beispiel 2:
Anleger hält 77 Anteile. Erreichbarer Höchststand derzeit: 50mal4 = 200
Mit feinerer Abstufung käme er jedoch auf 4mal75 = 300
Gruss waldmester