Kryptobörse: Bison App - 10 Euro Bitcoin Startbonus geschenkt
Hauptbeitrag
#1
Programm-Status: Zahlt aus 
BISON APP - Kryptowährungen einfach kaufen


Beschreibung der App:

BISON ist eine recht neue App aus Deutschland, die Ende Januar 2019 an den Start ging. Das Ziel der App ist, sehr einfach und ohne technisches Hintergrundwissen Kryptowährungen kaufen und verwahren zu können.

Die Bison App steht in den verschiedenen App-Stores zum Download bereit. Aktuell werden bereits die Kryptowährungen Bitcoin, Ethereum, Ripple und Litecoin unterstützt. Diese können erworben und in der App verwahrt werden. Es besteht auch jederzeit die Möglichkeit, die Kryptowährungen aus der App auf ein eigenes Wallet auszuzahlen. Einzahlungen von Kryptos von anderen Wallets auf die Bison-App sind aktuell hingegen noch nicht möglich.

Hinter der Bison App stehen die Börse Stuttgart, das Fintech-Startup Sowa Labs und Stuttgarter blocknox GmbH (bei der die Krytos verwahrt werden). Daher kann schon von hohen Sicherheitsstandarts ausgegangen werden, falls man die Kryptos in der App belassen möchte. Bei höheren Summen ist dies jedoch grundsätzlich nicht zu empfehlen.

10 Euro in BTC als Startprämie + 5 Euro KwK geschenk:

Für Neu-Kunden gibt es bei einer Anmeldung über den hier angegebenen Link 10 Euro in Bitcoin geschenkt. Zustätzlich gebe ich von der Werbe-Prämie weitere 5 Euro an Euch ab (Auszahlung am besten via Paypal).

Bedingungen:
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
"Sie verifizieren sich erfolgreich über das Video-Identverfahren, überweisen Geld auf ihr BISON Konto und handeln innerhalb der ersten 30 Tage in Summe für mindestens 50 Euro nach der Registrierung. Es kann auch ein kleinerer Geldbetrag auf dein BISON Konto überwiesen werden mit dem mehrmals gehandelt wird."

Für die 5 Euro KwK-Prämie brauche ich den Tag und die Uhrzeit, wann ihr die Prämienbedingungen erfüllt habt und Euch die 10 Euro Bitcoin gutgeschrieben wurden, um es zuordnen zu können.

Wer nur das Geschenk erhalten möchte, kann einfach 50 Euro überweisen und damit Kryptos kaufen und sofort wieder verkaufen. Es werden sofort die 10 Euro BTC gutgeschrieben. Diese kann man auf ein anderes Wallet übertragen oder verkaufen und das Geld zurücküberweisen.

Wer es testen möchte:

1. Hier gehts zur Anmeldung (Aufruf über das Smartphone zum Installieren der App.)

2. Registrierung & Verifizierung:

Nach der Installation führt die App durch den einfachen Registrierungsprozess. Danach kann man direkt mit dem Handel von Kryptowährungen zunächst im Spielgeld-Modus beginnen und alles testen.

Wenn man mit echtem Geld handeln möchte, kommt man aber auch bei der Bison App nicht um KYC und Verifizierung herum. Für die Verifzierung über VideoIdent von IDnow wird nur der Personalausweis benötigt. Die Verifizierung dauert nur wenige Minuten.

3. Geld einzahlen:

Um Kryptowährungen zu kaufen muss man zunächst sein Bison-Konto mit Euro aufladen. Dies geht aktuell nur mittels Bank-Überweisung. Jeder erhält zusammen mit der Bison-App ein eigenes Verechnungs-Konto mit IBAN bei der solarisBank AG. Ein- und Auszahlungen über die solarisBank gehen sehr schnell.

KWK-Programm:
Fürs Anwerben von Freunden gibt es aktuell nochmal 10 Euro in BTC für den Neukunden und 10 Euro in BTC für den Werbenden dazu. Wie oben beschrieben muss der Neukunde dazu mindestens 50 Euro umsetzen.

Gebühren der App:


Kostenlos:
die App, Euro Einzahlung , Euro Auszahlung , Auszahlung von Kryptowährungen, Verwahrung von Kryptowährungen, BISON Kontoeröffnung, BISON Kontoführung

Anteiliger Spread pro Kauf bzw. Verkauf: ca. 0,75 % (abhängig von Marktgegebenheiten und Transaktionsvolumina kann der Spread variieren)

Steuern:

Praktisch: Es gibt einen jährlicher Report für die Steuererklärung
Auf Wunsch erhält man einen Jahresbericht zu den jeweils realisierten Gewinnen und Verlusten in diesem Jahr. Laut der Mitteilung des Betreibers stelle der Info-Bericht:
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
"alle Transaktionen eines Steuerjahres übersichtlich und detailliert dar und liefert eine unverbindliche Berechnung über die realisierten Gewinne und Verluste nach dem First-In-First-Out-Verfahren.”
Viel Spaß [Bild: smile.gif]
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#21
(04.12.2022, 21:30)AdminPeter schrieb:
(03.12.2022, 19:03)Lilalarsi schrieb: Mir wurde von Bison/ blocknox GmbH aus gekündigt. Ich hatte jetzt bis zu 2 Monate Zeit bekommen eine andere Wallet anzugeben um meine gesamten Kypto- Bestände überwiesen zu bekommen. Habe nach ca. einer Woche meine Krypto Werte erhalten.

Hallo Lilalarsi,

ich muss zugeben, ich habe deinen Bericht übersehen, sonst hätte ich schon auf Orange gestellt.

Bevor ich das jetzt aber tue, darf ich wissen ob die Kündigung noch irgendwelche negativen Konsequenzen für dich hatte? Dein Geld hast du ja wiederbekommen.


(21.11.2022, 18:23)Lilalarsi schrieb: Meine Vermutung ist das die jetzt meine Aktivitäten prüfen, weil ich die letzten Monate ein paar Satoshi hin und her geschickt habe. Zuletzt eben von freebitco.in am 16.11. eine Auszahlung beantragt die eigentlich spätestens am 18.11. bei Bison verfügbar sein sollte. Es war auch schon in den Aktivitäten sichtbar als "Vorgemerkte" Transaktion. Wie gesagt seitdem konnte ich mich nicht mehr einloggen.

So eine Überprüfung der Transaktionen kann natürlich passieren, ist mir auch schon zwei mal so bei 2 Anbietern gegangen. Allerdings lief das bei mir immer transparent ab. Hier spricht der Support ja von technischen Problemen. Ich würde eigentlich erwarten, dass sie das nicht tun würden wenn es um eine Überprüfung ginge.

Hat man dir keinen Grund für die Kündigung gegeben?

Liebe Grüße
Peter

Es wurde immer nur auf den Paragraph 8.4 in den AGBs hingewiesen, auf meine Anfrage ob sie mir einen genauen Grund sagen können oder eben sagen können was ich falsch gemacht habe, bekam ich nur wieder diese allgemein Floskel und den Paragraph 8.4 als Antwort.

Ich fand es auch übelst dreist mir was von technischen Problemen zu erzählen während meine Bekannten die App ganz normal weiter benutzen konnten.

Bis jetzt ist halt die Konsequenz, dass ich mich seit dem 18.11. nicht mehr einloggen kann, sprich man hat mich bei Bison ausgeschlossen vom Handel. Sollte mich beim Support melden wenn alle Assets bei mir angekommen sind und seine letzte Mail war nur eben, dass mein Account nun zeitnahe gelöscht wird.
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#22
Hi Lilalarsi,

danke für deine Antwort!

(04.12.2022, 23:20)Lilalarsi schrieb: Es wurde immer nur auf den Paragraph 8.4 in den AGBs hingewiesen

Ich habe mir mal die AGB über diese Seite angeschaut: https://bisonapp.com/dokumente/agb/

Da finde ich nur in der letzten Version der Bison-AGB folgenden Auszug:

Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
8.4 Wir haben auch das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch unter angemessener Berücksichtigung deiner berechtigten Belange für uns unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch bei einer zweckwidrigen Nutzung vor. Besteht
der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach dem erfolglosen Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absatz 2 und 3 BGB) entbehrlich. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch uns bist du nicht berechtigt, dich erneut für das
BISON-Onlineangebot nach Maßgabe von Ziffer 3.1 zu registrieren.


Quelle: https://bisonapp.com/wp-content/uploads/...AGB_v7.pdf

(21.11.2022, 18:23)Lilalarsi schrieb: Meine Vermutung ist das die jetzt meine Aktivitäten prüfen, weil ich die letzten Monate ein paar Satoshi hin und her geschickt habe. Zuletzt eben von freebitco.in am 16.11. eine Auszahlung beantragt die eigentlich spätestens am 18.11. bei Bison verfügbar sein sollte. Es war auch schon in den Aktivitäten sichtbar als "Vorgemerkte" Transaktion. Wie gesagt seitdem konnte ich mich nicht mehr einloggen.

Darf ich hierzu einmal fragen, wie genau diese Transaktionen aussahen? Waren das sehr viele und oft hin und her? Vermutlich hast du recht und das hat denen aufgestoßen - warum auch immer, das sollte man ja eigentlich schon noch erfahren dürfen, aber so ist das eben leider oft bei diesen Anbietern.
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#23
(05.12.2022, 00:28)AdminPeter schrieb: Hi Lilalarsi,

danke für deine Antwort!

(04.12.2022, 23:20)Lilalarsi schrieb: Es wurde immer nur auf den Paragraph 8.4 in den AGBs hingewiesen

Ich habe mir mal die AGB über diese Seite angeschaut: https://bisonapp.com/dokumente/agb/

Da finde ich nur in der letzten Version der Bison-AGB folgenden Auszug:

Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
8.4 Wir haben auch das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auch unter angemessener Berücksichtigung deiner berechtigten Belange für uns unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere auch bei einer zweckwidrigen Nutzung vor. Besteht
der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach dem erfolglosen Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absatz 2 und 3 BGB) entbehrlich. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch uns bist du nicht berechtigt, dich erneut für das
BISON-Onlineangebot nach Maßgabe von Ziffer 3.1 zu registrieren.


Quelle: https://bisonapp.com/wp-content/uploads/...AGB_v7.pdf

(21.11.2022, 18:23)Lilalarsi schrieb: Meine Vermutung ist das die jetzt meine Aktivitäten prüfen, weil ich die letzten Monate ein paar Satoshi hin und her geschickt habe. Zuletzt eben von freebitco.in am 16.11. eine Auszahlung beantragt die eigentlich spätestens am 18.11. bei Bison verfügbar sein sollte. Es war auch schon in den Aktivitäten sichtbar als "Vorgemerkte" Transaktion. Wie gesagt seitdem konnte ich mich nicht mehr einloggen.

Darf ich hierzu einmal fragen, wie genau diese Transaktionen aussahen? Waren das sehr viele und oft hin und her? Vermutlich hast du recht und das hat denen aufgestoßen - warum auch immer, das sollte man ja eigentlich schon noch erfahren dürfen, aber so ist das eben leider oft bei diesen Anbietern.

Leider weis ich jetzt nicht mehr genau wie viele Transaktionen es waren, ich habe leider auch den Steuerbericht nicht aufgehoben den ich mal Mitte des Jahres angefordert hatte. Eine Transaktion war zum Beispiel mal vor ca 3 Monaten hab da 0,08 versendet und 15 Tage später 0,085 wieder zurück auf Bison.
Dann weis ich noch Anfang diesen Jahres habe ich mal was auf bitcoin.de transveriert, also als BTC- Auszahlung.

Ich vermute, dass die das nicht so gerne sehen wenn da Cryptos hin und her geschickt werden, sondern eher, dass sie wollen das du Fiat € von deinem persönlichen Konto auffüllst um damit Cryptos zu kaufen und dann dort lässt um sie wieder zu verkaufen. Hat sicher was mit der Nachvollziehbarkeit/ Geldwäsche/ Arbeitsaufwand zu tun und evt. auch steuertechnisch ist das einfacher/besser (für Bison)

Ich habe im letzten Jahr >1000€ da eingezahlt und dieses Jahr nur 10€, deswegen bin ich der Meinung das meine Vermutung nicht ganz falsch ist.
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#24
(05.12.2022, 09:07)Lilalarsi schrieb: Ich habe im letzten Jahr >1000€ da eingezahlt und dieses Jahr nur 10€, deswegen bin ich der Meinung das meine Vermutung nicht ganz falsch ist.

Meine Vermutung als Banker: Die haben Bedenken bezüglich der Geldwäsche.
So ein Geldwäscheverfahren dauert einige Monate, teilweise auch 1-2 Jahre, je nach Dringlichkeit. Da du aber keine Anklage bekommen hast, konnten wohl keine belastenden Beweise gefunden werden. Die Bank kündigt dann aber teilweise von ihrer Seite den Vertrag, da der Kunde eine rote Flagge im System hat. Eine Information seitens der Bank über das Verfahren ist verboten, daher kündigen sie ohne genaue Angabe von Gründen.

Warum passiert das häufiger?
Eine Bank muss durch IT-Prozesse checken, ob etwas auffällt. Das kann schon passieren wenn jemand anders als sein übliches Verhalten agiert. Beispiel: Eine Person verdient 2000€ netto, bekommt das immer per Überweisung vom Arbeitgeber. Nun zahlt diese Person auf einmal 25.000€ auf das Konto -> Geldwäscheverdachtsmeldung kommt -> Bankberater ruft den Kunden an und fragt beiläufig was es ist. Wenn die Person es gut erklären kann, dann ist alles gut. Aber bei den Onlinebanken gibt es nunmal selten Bankberater, die das auch menschlich einschätzen können. Somit kündigt man nach einer Geldwäschemeldung an den Geldwäschebeauftragten das Konto.
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#25
Hallo zusammen,

BISON hat sein Angebot ausgebaut. War es bisher nur möglich ausgewählte Kryptowährungen zu handeln, werden nun auch Aktien, ETFs und ECTs angeboten. Dafür wird zusätzlich ein Verrechnungskonto bei der Sutor Bank GmbH eingerichtet, über welche dann auch das Depot für Aktien, ETFs und ECTs läuft. Pro Order (sowohl Kauf als auch Verkauf) fallen je 1,99 EUR Ordergebühr an. Diese ist fix und unabhängig vom Volumen der Order. Weitere Kosten soll es keine geben. Gehandelt werden kann zwischen 8 Uhr und 22 Uhr.
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