14.10.2016, 14:16
(14.10.2016, 13:53)Metalcore schrieb: @Limits84: Wenn ich die Steuererklärung mache und alles angeben, dann brauche ich ja keinen Nachweis oder? Ich meine, wenn ich am Ende des Jahres weiß, wie viel ich Gewinn gemacht habe, das dem Steuerberater mitteile evt. mit einem Auszug falls vorhanden, dann wird das doch ausreichen?
Falsch! Natürlich brauchst du einen Nachweis! Ggf. musst du diesen nicht (sofort) mit einreichen, aber das Finanzamt kann diesen jederzeit verlangen!
(14.10.2016, 13:53)Metalcore schrieb: Bezüglich Auszahlung: Meiner Meinung nach sollten die Steuern auch erst nach Auszahlung fällig werden, aber einige meinten ja, dass das nicht so ist, deshalb ist die Frage irgendwie leider immer noch nicht wirklich beantwortet.
Der Tenor hier ist ganz eindeutig! Steuern fallen mit Entstehung der Gewinne an. Also sobald bei einem Programm auf einer internen Wallet eine Buchung erstellt wird. Nicht erst, wenn das Geld beim Zahlungsprozessor (Perfect Money, Payeer, ADV.) ankommt oder du es womöglich schon in der Hand hältst. Beim Trading mag das anders sein, dort behält auch die Bank die Steuer direkt mit ein. Das würde deine (deutsche) Bank auch mit deinen Zinseinnahmen machen, wenn du keinen Freistellungsauftrag gestellt hättest oder dieser bereits aufgebraucht wäre. Das trifft aber auf HYIPs nicht zu. Dort bist du für die Meldung verantwortlich. Den Bonus, dass die Steuern erst mit Auszahlung anfallen, hast du hier nicht.[/quote]
(14.10.2016, 13:53)Metalcore schrieb: Ich dachte eigentlich, dass das so funktioniert: zum Beispiel investiere ich einen einmaligen Bertag von X Euro und re-investiere die Gewinne konsequent 1 Jahr lang ohne eine Auszahlung zu tätigen. Erst im darauffolgenden Jahr möchte ich dann auch Geld auszahlen lassen, sprich auf das E-Wallet oder Bankkonto. Ich dachte eigentlich, dass erst ab diesem Moment die Steuern auf die ausbezahlten Beträge fällig sind. Man findet irgendwie nicht wirklich Infos was da nun stimmt und was nicht und das einem Steuerberater zu erklären, ist bestimmt auch nicht so easy
Diese Frage wurde nun mehrfach beantwortet. Selbstverständlich kannst du re-investieren so viel du willst, aber die Steuer fällt sofort an, nicht erst, wenn du auszahlst. Das ist Fakt, diese Info sollte dir auch ein Steuerberater so geben können. Falls du dich fragst, was der Unterschied ist, zu deiner Methode (Steuern erst bei tatsächlicher Auszahlung aufs Konto): Wenn das Programm scamt oder warum-auch-immer vom Markt verschwindet, ohne das du je eine Auszahlung beantragt hast, dann musst du trotzdem die Steuern für deinen (sogenannten) Scheingewinn entrichten. Schließlich hättest du ja das Geld auch auszahlen und sofort wieder einzahlen können. Im schlimmsten Fall hast du also deinen Einsatz vervielfacht, nie ausgezahlt, das Programm "stirbt" und du musst trotzdem die (nie ausgezahlten) Gewinne versteuern.
Wie gesagt gab es da in 2014 Gerichtsurteile, auf die wurde hier im Beitrag schon einmal eingegangen.
(14.10.2016, 13:53)Metalcore schrieb: Hat hier schon mal jemand eine Steuererklärung gemacht und die Gewinne von HYIP angegeben und kann sagen wie das abläuft?
Steuererklärung ja, HYIP-Gewinne bisher nicht (bin im 1. Jahr). Für deine Steuererklärung gibt es gute und günstige Programme, bei Elster ist dies sogar kostenfrei. Dort gibt es einen Bereich "Einkünfte aus Kapitalvermögen". Dank der Programmhilfen sollte sich dann ermitteln lassen, wo du etwas eintragen musst. Falls nicht gibt es in der Regel immer auch ein Hilfe-Forum beim Software-Anbieter, oder du gibst es zum Steuerberater.
(14.10.2016, 14:03)Mietze schrieb: Ansonsten habe ich gelesen, dass jemand eine EÜR macht
Aber bitte nur für die Gewinne aus einem Gewerbe.