09.11.2016, 07:31
(09.11.2016, 04:23)Annette schrieb: Wie werden die Einlagen aus den beiden China-Verträgen behandelt?
Diese wurden als Sonderfälle betitelt und sind laut dem 4-Punkte-Plan zeitlich nach Schritt 3, aber, da sie priorisiert abgearbeitet werden sollen, vor Schritt 4 (bzw. als erste Verträge von Schritt 4) einzuordnen.
(09.11.2016, 07:20)MirandaR schrieb: Hierin wird empfohlen, dass alle die offene, also noch nicht ausgezahlte Verträge mit der eVisionTeam Networking GmbH haben, die auf ein Datum vor dem 5. Juli 2016 zurückreichen, diese aus den Verträgen bestehenden Forderungen doch bitte anmelden mögen.
Das stimmt nicht ganz. Im Text wird darauf verwiesen, dass alle Verträge vor dem 05.07.16 vom Insolvenzverwalter eingefordert werden sollen. Bei dieser Aussage wird nicht klargestellt, dass diese auf die GmbH laufen müssen. Ich denke wir haben hier eine Grauzone, da die Verträge von vor dem 05.07.16 ja generell auf Sundern liefen, aber nachträglich umgeschrieben wurden.
Ich werde meine Verträge dieser Art beim Insolvenzverwalter einfordern, eben mit der Begründung "vor dem 05.07.16". Und wenn dieser anderer Meinung ist, dann werden sie halt abgewiesen und müssen doch von der eVision abgearbeitet werden.