27.02.2017, 13:06
Hallo,
@ToJe Der Grundfreibetrag beim zu versteuernden Einkommen beträgt ab 2017 8.820 Euro, Verheiratete, Verpartnerte haben den doppelten Betrag.
Das zvE ist der letzte Wert vor Ermittlung der ESt. Meist wirken sich vorher noch Sonderausgaben wie Krankenversicherungen oder Studienkosten aus.
Die genannten 10.000 Euro sind keine gesetzlich vorgegeene Zahl, sondern mein -unscharfer- persönlicher Erfahrungswert für eine Überschlagsrechnung. Hintergrund ist, dass sich z. B. viele Studenten unnötig Sorgen über Gewinne deutlich unterhalb der Freibeträge machen
@ToJe Der Grundfreibetrag beim zu versteuernden Einkommen beträgt ab 2017 8.820 Euro, Verheiratete, Verpartnerte haben den doppelten Betrag.
Das zvE ist der letzte Wert vor Ermittlung der ESt. Meist wirken sich vorher noch Sonderausgaben wie Krankenversicherungen oder Studienkosten aus.
Die genannten 10.000 Euro sind keine gesetzlich vorgegeene Zahl, sondern mein -unscharfer- persönlicher Erfahrungswert für eine Überschlagsrechnung. Hintergrund ist, dass sich z. B. viele Studenten unnötig Sorgen über Gewinne deutlich unterhalb der Freibeträge machen