28.03.2016, 13:46
Vielen Dank erst mal, aber genau das ist mein Problem.denn aktuell steht ja nur, dass alle unter 50 Anteilen vervierfachen können, aber nicht, dass man unter 12 Stk. zum Zeitpunkt X immerhin auf 50 Stk. aufstocken kann. damit bestünde ja auch die Möglichkeit, dass jemand mit 8 Anteilen ja nur mehr auf 32 erhöhen kann (BS-Anteile, am Marktplatz natürlich mehr)
Man kann es aus meiner Sicht also so oder so auslegen/verstehen, man könnte es auch einfach mal eindeutig schreiben - also z. B., wer bei BS-Verkaufsstopp bis zu 12 Anteile hat, kann innerhalb eines Jahres aus den Gewinnen auf max. 50 Anteile aufstocken, darüber hinaus nur über den Marktplatz. Alle die zum Zeitpunkt X mehr als 12 Anteile haben, können diese innerhalb eines Jahres vervierfachen.
Damit wäre es wohl eindeutig, oder?
Man kann es aus meiner Sicht also so oder so auslegen/verstehen, man könnte es auch einfach mal eindeutig schreiben - also z. B., wer bei BS-Verkaufsstopp bis zu 12 Anteile hat, kann innerhalb eines Jahres aus den Gewinnen auf max. 50 Anteile aufstocken, darüber hinaus nur über den Marktplatz. Alle die zum Zeitpunkt X mehr als 12 Anteile haben, können diese innerhalb eines Jahres vervierfachen.
Damit wäre es wohl eindeutig, oder?