05.06.2016, 11:02
(05.06.2016, 10:43)RobTheMan schrieb: Wie verhält sich dieses zuküftig wenn 2P4Y verwendet wird?
Ich bin zwar nicht Robert, aber auch Ein- und Auszahlungen über 2Pay4You werden nach meiner Meinung beim Thema Steuern nichts ändern.
Nachwievor ist eine deutsche GmbH involviert, die auch Ein- und Auszahlungen über 2Pay4You in der Buchhaltung verarbeiten werden müssen.
Und wir werden deswegen nun auch nicht in ein anderes Land umziehen, also bleibt alles wie bisher.
PS; ich persönlich werde alles wohl weiterhin über die Bank laufen lassen