13.06.2017, 18:41
Einige neutrale Überlegungen von mir
Wir nehmen jetzt mal an, das Questra kein Ponzi ist.
Questra beantragt also jetzt in Deutschland eine Zulassung.
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Jeder, der in Deutschland Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben will, benötigt dafür eine schriftliche Erlaubnis. Die Erlaubnis zum Betreiben eines Einlagenkreditinstituts erteilt die Europäische Zentralbank (EZB) in Abstimmung mit der BaFin als nationaler Aufsichtsbehörde. Grundlage hierfür sind die §§ 32, 33 Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit Artikel 4 Abs. 1 der SSM-Verordnung. Für die Erteilung der Erlaubnis, sonstige Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen, ist die BaFin zuständig (§§ 32, 33 KWG).Soweit so gut!
Hier sind dann einige Voraussetzungen zu erfüllen:
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„Selbst das nur fahrlässige Handeln ohne die erforderliche Erlaubnis gem. § 54 KWG bzw. § 31 ZAG ist strafbar. Wer einmal wissentlich ohne Erlaubnis derartige Dienstleistungen erbracht hat, ist grundsätzlich nicht mehr als "zuverlässig" einzustufen, was der künftigen Erteilung einer Erlaubnis im Wege stehen kann.“Wie ist das hier zu bewerten, das Questra schon seit 2016 aktiv in Deutschland ist?
Dann sollen wir bald mit OKpay und Advcash auszahlen können.
Beide Unternehmen haben keine Lizenz in der EU oder in Deutschland.
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„Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aufgrund der Einschränkungen der BaFin nicht mehr Dienstleistungen für Kunden aus Deutschland erbringen können. OKPAY hat eine Erlaubnis der Bundesanstalt beantragt; sobald die Einschränkungen aufgehoben worden sind, machen wir das in unseren Nachrichten bekannt und informieren dementsprechend unsere Nutzer.“ADV Cash hat keine Lizenz und auch keine beantragt.