14.06.2017, 07:37
Guten Morgen Ihr Lieben,
ich wollte gerne nochmal auf den Beitrag von gestern Verweisen.
@ Admin (Vielleicht ist es besser wenn man die Themen zusammenlegt?)
Wie schon richtig erkannt geht es um Kapitalerträge im Ausland. HYIP's also solches sind in der Mehrheit keine offiziellen Finanzunternehmen! Auch werden die Gewinne im Ausland erzeugt und verbleiben bis zur Rückführung in die FIAT-Währung und Zahlungsverkehr meist im Ausland, bei den sogenannten Exchangern. Solange die Gewinne also nicht "Realisiert" also Zurückgeführt wurden, ist man hier nicht EkSt pflichtig! Man darf HYIP's nicht mit den allen bekannten und in der Finanzbranche anerkannten Finanzprodukten vergleichen, wir bewegen uns hier in einer Grauzone bis hin zur Illegalität. Gesetz dem Fall man geht den offiziellen Weg, kommt es auf unseren Wohnsitz an,das Quellenland (welches als solches manchmal schon schwer zu identifizieren ist) und ob dieses ebenfalls Steuern erhebt. Denn durch das "Quellenprinziep" kann das Land auch Steuern erheben, im Schlimmsten Fall haben wir also eine Doppelte Steuerlast, in DE und Erzeugerland. Natürlich kann man diese gegenseitig verrechnen unter der Bedingung es besteht mit diesem Land ein Doppelbesteuerungs-Abkommen.
Also Ihr seht es ist gar nicht so einfach, bevor Ihr hier Dinge beim FA angebt bitte ordentlich informieren und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
P.S. Bitte geht nicht davon aus, dass Ihr bei den HYIPs Erträge einfahrt (also wir setzen 3 mal 5000Euro und machen nach X Monaten soviel Gewinn damit.) wir sind hier auf einem Risikomarkt und Ihr sollten ausschließlich mit den realisierten und erwirtschaften Erträgen rechnen! In der Regel reinvestiert oder wandelt man in kryptos oder Artikel um.
Bei genaueren Fragen wie gesagt könnt Ihr euch gerne melden. Allerdings werde ich den Weg zum Steuerberater nicht ersetzen so viel Zeit habe ich leider nicht.
LG und beste Grüße!
Happy Peppi!
ich wollte gerne nochmal auf den Beitrag von gestern Verweisen.
@ Admin (Vielleicht ist es besser wenn man die Themen zusammenlegt?)
Wie schon richtig erkannt geht es um Kapitalerträge im Ausland. HYIP's also solches sind in der Mehrheit keine offiziellen Finanzunternehmen! Auch werden die Gewinne im Ausland erzeugt und verbleiben bis zur Rückführung in die FIAT-Währung und Zahlungsverkehr meist im Ausland, bei den sogenannten Exchangern. Solange die Gewinne also nicht "Realisiert" also Zurückgeführt wurden, ist man hier nicht EkSt pflichtig! Man darf HYIP's nicht mit den allen bekannten und in der Finanzbranche anerkannten Finanzprodukten vergleichen, wir bewegen uns hier in einer Grauzone bis hin zur Illegalität. Gesetz dem Fall man geht den offiziellen Weg, kommt es auf unseren Wohnsitz an,das Quellenland (welches als solches manchmal schon schwer zu identifizieren ist) und ob dieses ebenfalls Steuern erhebt. Denn durch das "Quellenprinziep" kann das Land auch Steuern erheben, im Schlimmsten Fall haben wir also eine Doppelte Steuerlast, in DE und Erzeugerland. Natürlich kann man diese gegenseitig verrechnen unter der Bedingung es besteht mit diesem Land ein Doppelbesteuerungs-Abkommen.
Also Ihr seht es ist gar nicht so einfach, bevor Ihr hier Dinge beim FA angebt bitte ordentlich informieren und nicht Äpfel mit Birnen vergleichen!
P.S. Bitte geht nicht davon aus, dass Ihr bei den HYIPs Erträge einfahrt (also wir setzen 3 mal 5000Euro und machen nach X Monaten soviel Gewinn damit.) wir sind hier auf einem Risikomarkt und Ihr sollten ausschließlich mit den realisierten und erwirtschaften Erträgen rechnen! In der Regel reinvestiert oder wandelt man in kryptos oder Artikel um.
Bei genaueren Fragen wie gesagt könnt Ihr euch gerne melden. Allerdings werde ich den Weg zum Steuerberater nicht ersetzen so viel Zeit habe ich leider nicht.
LG und beste Grüße!
Happy Peppi!