14.06.2017, 11:21
(14.06.2017, 08:23)aquarius schrieb: Verluste von Anlagen egal ob Aktien, Hyips oder sonstwas gehören zum VERMÖGENSBEREICH und können steuerlich dem zu Folge NICHT geltend gemacht werden.
Das stimmt nicht. Einkünfte aus HYIP unterliegen grds. der Einkommensteuer. Je nachdem um was es sich handelt, sind es Kapitalerträge, sonstige Einkünfte, selten gewerbliche Einkünfte.
Im Umkehrschluss sind Verluste aus HYIP auch grds. steuerlich abziehbar.
Auch wenn HYIP oft mit Lotto oder Wetten verglichen werden, Einkünfte aus letzterem unterliegen gerade nicht der Einkommensteuer und deshalb sind auch Verluste hieraus nicht steuerlich relevant. Das ist bei HYIP anders.
Unerheblich ist es auch, ob die Einkunftsquelle legal ist und/oder ob die Einkünfte so entstehen, wie es versprochen wird (Ponzi).
Es kann allerdings sein, dass der Fiskus sich gegen Verluste versucht zu wehren und tatsächliche Vorbehalte bringt, das ändert an der Steuerrelevanz des Geschäftsvorfalles nichts.