16.07.2017, 18:53
(16.07.2017, 10:41)imperator schrieb: Die Insolvenz sollte doch bereits Anfang Februar 2017 gemeldet worden sein! Wurde sie aber nicht!
imperator … sorry …
doch wo auch immer Du dein unerschütterliches („Fach“-) Wissen hernimmst bleibt mir einfach ein Rätsel.
Oder ist es nur dem Umstand geschuldet „etwas“ schreiben zu müssen.
Also ich wiederhole mich gern noch mal,
bei einer Regelinsolvenz (IN) kommt es zwangsläufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen dem Stellen des Insolvenzantrags (Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens) und der Entscheidung über diesen Antrag durch das Amtsgericht (das Insolvenzeröffnungsverfahren) ob, oder ob nicht, stattgegeben wird (Eröffnung).
Es soll schon mal vorgekommen sein dass ein solches Insolvenzeröffnungsverfahren (also bis zur Eröffnung) 24 Monate gedauert hat … schreibt hier Eve80
Auch kann man sich hier mal
etwas nachhaltig belesen.
Augenmerk besonders auf: Dauer der Vorbereitung legen.
………………….
PS
Zugeben,
es ist etwas blöde dass bei Insolvenzbekanntmachungen bezüglich Regelinsolvenz nicht das Datum der Antragstellung mit angegeben wird.
Vermute hier rechtliche Gründe.