20.12.2016, 07:58
Ich denke das würde mit Sicherheit nicht auffallen allerding lebst du ständig mit dem Gedanken man könnte dich mal erwischen und ich wollte nicht damit leben wollen. und wenn das FA aus welchem Grund auch immer das Auge auf dich geworfen hat könnte es schlecht aussehen! Hab mal Google gefragt wie es aussieht.
Der Konten-Check
Finanzbehörden können die Konto-Daten des Steuerzahlers einsehen und diese mit den Angaben in der Steuererklärung abgleichen. Allerdings gibt der Gesetzgeber hier einen klaren Rahmen vor, der einer behördlichen Willkür vorbeugt. So kann das Finanzamt diese Daten bei der Bank nur anfordern, wenn der Steuerzahler selbst die Informationen nicht liefern kann oder will oder wenn es im Rahmen einer Steuerstrafverfahrens geschieht.
Im ersten Fall muss der Steuerzahler vor der Kontenabfrage aufgefordert worden sein, die Informationen selbst zur Verfügung zu stellen. Auch muss ihn die Finanzbehörde darauf hingewiesen haben, dass bei unzureichender Auskunft eine Kontenabfrage durchführen wird. Sind Unterlagen und Auflistung dennoch unvollständig und unplausibel kann die Kontenabfrage durchgeführt werden, worüber der Steuerzahler zu informieren ist. Wichtig zu wissen: die Behörde darf nur die sogenannten Stammdaten, aber keine Kontenbewegungen oder Kontenstände abfragen (§ 93 Abs. 7 AO).
Erfolgt die Abfrage im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens ist die Informationspflicht der Steuerbehörden so nicht gegeben (§ 24c Abs. 3 Nr. 2 KWG). Die Stammdaten können abgerufen und müssen vom Kreditinstitut an die Steuerfahndung übermittelt werden, ohne, dass der Steuerzahler über diese Aktion informiert werden muss. Die Steuerfahndung weiß also vielleicht mehr, als Sie glauben.
und
Die Informanten
Außerdem werden die Finanzbehörden von zahlreichen dritten Stellen mit steuerrelevanten Informationen versorgt. So sind Banken, Versicherungsinstitute, Notare und berufsständische Versorgungseinrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet, steuerlich relevante Daten an das Finanzamt weiterzuleiten. Und da hilft auch die Flucht ins Ausland wenig: Zinseinkünfte innerhalb der EU müssen die Banken der Finanzbehörde im Wohnsitzstaat mitteilen.
Ich persönlich werde auf jeden Fall mein best mögliches tun, wenn gleich es nicht einfach ist, nicht so zu enden wie Uli das Würstchen. (und dabei geht es nicht im geringsten um die Summen aber einen normal Bürger sperrt man schon mal für weniger weg so dass dann kein Platz für die 'echten' Straftäter mehr ist). Aber das nur mal so zur Anmerkung
LG
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Der Konten-Check
Finanzbehörden können die Konto-Daten des Steuerzahlers einsehen und diese mit den Angaben in der Steuererklärung abgleichen. Allerdings gibt der Gesetzgeber hier einen klaren Rahmen vor, der einer behördlichen Willkür vorbeugt. So kann das Finanzamt diese Daten bei der Bank nur anfordern, wenn der Steuerzahler selbst die Informationen nicht liefern kann oder will oder wenn es im Rahmen einer Steuerstrafverfahrens geschieht.
Im ersten Fall muss der Steuerzahler vor der Kontenabfrage aufgefordert worden sein, die Informationen selbst zur Verfügung zu stellen. Auch muss ihn die Finanzbehörde darauf hingewiesen haben, dass bei unzureichender Auskunft eine Kontenabfrage durchführen wird. Sind Unterlagen und Auflistung dennoch unvollständig und unplausibel kann die Kontenabfrage durchgeführt werden, worüber der Steuerzahler zu informieren ist. Wichtig zu wissen: die Behörde darf nur die sogenannten Stammdaten, aber keine Kontenbewegungen oder Kontenstände abfragen (§ 93 Abs. 7 AO).
Erfolgt die Abfrage im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens ist die Informationspflicht der Steuerbehörden so nicht gegeben (§ 24c Abs. 3 Nr. 2 KWG). Die Stammdaten können abgerufen und müssen vom Kreditinstitut an die Steuerfahndung übermittelt werden, ohne, dass der Steuerzahler über diese Aktion informiert werden muss. Die Steuerfahndung weiß also vielleicht mehr, als Sie glauben.
und
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Die Informanten
Außerdem werden die Finanzbehörden von zahlreichen dritten Stellen mit steuerrelevanten Informationen versorgt. So sind Banken, Versicherungsinstitute, Notare und berufsständische Versorgungseinrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet, steuerlich relevante Daten an das Finanzamt weiterzuleiten. Und da hilft auch die Flucht ins Ausland wenig: Zinseinkünfte innerhalb der EU müssen die Banken der Finanzbehörde im Wohnsitzstaat mitteilen.
Ich persönlich werde auf jeden Fall mein best mögliches tun, wenn gleich es nicht einfach ist, nicht so zu enden wie Uli das Würstchen. (und dabei geht es nicht im geringsten um die Summen aber einen normal Bürger sperrt man schon mal für weniger weg so dass dann kein Platz für die 'echten' Straftäter mehr ist). Aber das nur mal so zur Anmerkung
LG