02.11.2018, 14:46
Am 30.10.2018 hat das Landgericht Arnsberg in diesem Fall sein Urteil gesprochen. Das berichtet die Westfalenpost.
Der Hauptangeklagte Robert Schmalohr wurde wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt. Er wurde noch im Gerichtssaal aus der U-Haft entlassen und darf nach Rechtskraft des Urteils die restliche Haftstrafe in einer heimatnahen Haftanstalt antreten.
Der mitangeklagte Geschäftsführer Bernd S. wurde zu einem Jahr und 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Es wurde nie in Sportwetten investiert. Die Gelder aus Thailand sind laut Gericht nie zurückgeflossen. Strafmildernd wurde dagegen die hohe Risikobereitschaft der Anleger gewertet.
Den ganzen Bericht gibt es hier zu lesen:
https://www.wp.de/staedte/sundern/sportwetten-prozess-schneeballsystem-gilt-als-erwiesen-id215687937.html
Der Hauptangeklagte Robert Schmalohr wurde wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt. Er wurde noch im Gerichtssaal aus der U-Haft entlassen und darf nach Rechtskraft des Urteils die restliche Haftstrafe in einer heimatnahen Haftanstalt antreten.
Der mitangeklagte Geschäftsführer Bernd S. wurde zu einem Jahr und 10 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Es wurde nie in Sportwetten investiert. Die Gelder aus Thailand sind laut Gericht nie zurückgeflossen. Strafmildernd wurde dagegen die hohe Risikobereitschaft der Anleger gewertet.
Den ganzen Bericht gibt es hier zu lesen:
https://www.wp.de/staedte/sundern/sportwetten-prozess-schneeballsystem-gilt-als-erwiesen-id215687937.html