06.12.2018, 08:22
Da woanders konkret nach gefragt wurde weshalb "nur" versuchter Betrug, wiederhole ich noch mal den betreffenden Teil aus dem Newsletter:
Die Kammer hat sehr wohl festgestellt, dass kein wirklicher Schaden durch mich verursacht wurde, dass Gelder in reale Geschäfte geflossen sind und das anstehende Auszahlungen getätigt wurden.
Obwohl es keinen Schaden gab, war die Kammer dennoch verpflichtet, mich zu verurteilen, weil vor einiger Zeit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass formaljuristisch ein Betrug auch dann schon stattfindet, wenn, wie bei uns, Gelder eingezahlt werden. Dabei käme es dann nicht mehr darauf an, ob im Nachhinein die eingezahlten Gelder auch wieder ausgezahlt werden (Wiedergutmachung).
Mein Verständnis daraus; es lag nicht an eVisionTeam, dass es Gelder gab, welche nicht mehr ausbezahlt wurden, aber aus formaljuristischen Gründen musste es doch eine Verurteilung geben und eVisionTeam musste hier stoppen am Markt zu sein.
Das Urteil selber kann ich hier nicht liefern, denn ich habe es nicht, und auch wenn ich es hätte, wüsste ich nicht, ob ich das so einfach hier posten dürfte.
Wenn sich da jemand auskennt und das machen möchte; das AZ ist ja bekannt.
Sehr wohl kann ich sagen, dass einige Personen vor Ort waren an den Prozesstagen und beim Urteil. Ich habe mit mir persönlich Bekannten welche auch da waren telefoniert und es dadurch noch etwas ausführlicher geschildert bekommen.
Diese Berichten decken sich für mich mit dem, was so geschrieben wurde. Somit brauche ich da für mich nicht unbedingt das schriftliche Urteil.
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Verurteilt wurde ich wegen „versuchten Betrugs“.Die Kammer hat sehr wohl festgestellt, dass kein wirklicher Schaden durch mich verursacht wurde, dass Gelder in reale Geschäfte geflossen sind und das anstehende Auszahlungen getätigt wurden.
Obwohl es keinen Schaden gab, war die Kammer dennoch verpflichtet, mich zu verurteilen, weil vor einiger Zeit der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass formaljuristisch ein Betrug auch dann schon stattfindet, wenn, wie bei uns, Gelder eingezahlt werden. Dabei käme es dann nicht mehr darauf an, ob im Nachhinein die eingezahlten Gelder auch wieder ausgezahlt werden (Wiedergutmachung).
Mein Verständnis daraus; es lag nicht an eVisionTeam, dass es Gelder gab, welche nicht mehr ausbezahlt wurden, aber aus formaljuristischen Gründen musste es doch eine Verurteilung geben und eVisionTeam musste hier stoppen am Markt zu sein.
Das Urteil selber kann ich hier nicht liefern, denn ich habe es nicht, und auch wenn ich es hätte, wüsste ich nicht, ob ich das so einfach hier posten dürfte.
Wenn sich da jemand auskennt und das machen möchte; das AZ ist ja bekannt.
Sehr wohl kann ich sagen, dass einige Personen vor Ort waren an den Prozesstagen und beim Urteil. Ich habe mit mir persönlich Bekannten welche auch da waren telefoniert und es dadurch noch etwas ausführlicher geschildert bekommen.
Diese Berichten decken sich für mich mit dem, was so geschrieben wurde. Somit brauche ich da für mich nicht unbedingt das schriftliche Urteil.