10.02.2016, 12:22
Der TE sprach von einem Urteil einer gerichtlichen Instanz welche dieses als Schneeballsystem identifiziert hat und somit abgedreht hat - und darauf war auch meine Einschätzung bezogen. Mir stellt sich dann die Frage ob die Forderung rechtmäßig ist. Der von dir zitierte Artikel bezieht sich auf B2B Geschäft, nicht auf Privatkunden. Eine private Rechtschutzversicherung die Vertragsrecht beinhaltet sollte mindestens die Beratung beim Anwalt abdecken. Ich würde mich noch immer als Betrugsopfer sehen.