10.02.2016, 12:40
Das ist bei B2C leider auch so, ausser es handelt sich um Waren. Oder Wertgüter. Aber Dienstleistungen sind hier ausgenommen und können zurückverlangt werden.
Weiß nicht wie es hier mit "Schneeballsystemen" aussieht.
Ich würde aufjedenfall einen Anwalt Aufsuchen, bevor man die Mahnkosten und Co auch tragen muss. Einfach widersprechen und gut ist, ist auch die Falsche Lösung. Weil es das ja gibt im Inolvenzrecht. Aber ob das bei dem Fall ach greift, entscheiden im Schlimmsten Fall die Richter.
Weiß nicht wie es hier mit "Schneeballsystemen" aussieht.
Ich würde aufjedenfall einen Anwalt Aufsuchen, bevor man die Mahnkosten und Co auch tragen muss. Einfach widersprechen und gut ist, ist auch die Falsche Lösung. Weil es das ja gibt im Inolvenzrecht. Aber ob das bei dem Fall ach greift, entscheiden im Schlimmsten Fall die Richter.