27.10.2016, 21:56
Den gibt es auch. Dieser sieht eine Auszahlung der Sundern-Verträge im letzten Schritt vor, da genau dieses Geld eingefroren ist. Insofern diese Verträge durch den Insolvenzverwalter von den eingefrorenen Geldern bezahlt werden, dann erübrigt sich natürlich Punkt 4.