11.11.2016, 01:46
Wenn ich die Beiträge der Vorposter so lese , kann ich nur anraten sich mit dem Thema Insolvenz näher zu beschäftigen . Vom Insolvenzverwalter werden zunächst sämtliche Schulden und deren Gläubiger ermittelt . Außerdem wird überprüft ob vor Antragstellung noch unrechtmäßig Zahlungen vorgenommen wurden . Nach Abschluß werden die offenen Forderungen nach Rang sortiert und dann für den ersten Rang die Quote ermittelt , zu mehr reicht es meist auch nicht . Vorrangig bedient werden hier ausstehende Steuern , Sozialabgaben , Lohnkosten und andere Fixkosten des Betriebs und das in diesem Fall nicht nur Forderungen die WeBet4You betreffen sondern auch aus den anderen Geschäftstätigkeiten der Evision . Die partiarischen (nachrangigen) Darlehen der Anleger gehören erst einmal nicht dazu . Die noch ausstehenden Provisionen schon eher . Die Anleger sollen froh sein , wenn nicht kurz vor dem Insolvenzantrag ausgezahlte Gewinne (ggfs. auch die Darlehen selber) im Zuge einer Insolvenzanfechtung zurückgefordert werden . Dies wäre der Fall , wenn bei Auszahlung schon eine drohende Insolvenz zu vermuten gewesen wäre .