14.11.2016, 12:08
(14.11.2016, 11:47)brutus59 schrieb: hi
das bedeutet, wir bräuchten uns gar nicht melden beim insolvenzverwalter? denn wenn das geld eh an robert zurückfließt, bleibt es ja zur auszahlung an uns bestehen.
Bring die Community nicht auf dumme Ideen
Es ist eindeutig kommuniziert worden, wie verfahren werden soll: Alle Verträge von vor dem 05.07.16 sollen über den Insolvenzverwalter angemeldet werden, unabhängig davon, auf welche Firma diese nun laufen.
Mehr nicht. Mit "wir bräuchten uns gar nicht melden" gehst du ein unnützes Risiko ein, dass du am Ende gar nichts bekommst. Gibt es einen anderen Grund, sich nicht beim IV zu melden, als Faulheit? Immerhin vergibt man sich doch nichts, wenn man dies macht.