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30 24.39%
Nein
75.61%
93 75.61%
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WeBet4You - 12 bis 48% in 14 Wochen - Diskussion

Neuer Ermittlungstand:

Das ganze war ein Schneeballsystem. Es gab nie Geschäfte im Hintergrund und Auszahlungen wurden nur mit investierten Geldern getätigt. Dazu gab es auch keine Meldungen an Finanzämter.

Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):
Anfahrthinweise: Linie 540 bis Neumarkt
Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 8.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 14.30 Uhr -Terminvereinbarung unbedingt empfehlenswert -
Kontoverbindung: Postbank NL Dortmund IBAN: DE76440100460000006467 BIC: PBNKDEFFXXX
Staatsanwaltschaft
Arnsberg
Staatsanwaltschaft 59821 Arnsberg Eichholzstr. 10 11.01.2017
An die Anleger
eVision
Seite 1
Aktenzeichen
212 Js 45/16
bei Antwort bitte angeben
02931-804 0
Dienstgebäude und
Lieferanschrift:
Eichholzstr. 10
59821 Arnsberg
Telefon: (02931) 804-6
Telefax: (02931) 804-856
poststelle
@sta-arnsberg.nrw.de
KK23eVision.Dortmund
@polizei.nrw.de
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der eVisionTeam Networking
GmbH u. a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Staatsanwaltschaft Arnsberg und der Polizeipräsident Dortmund ermitteln unter dem
Aktenzeichen 212 Js 45/16 seit Anfang des Jahres 2016 aufgrund von
Geldwäscheverdachtsanzeigen mehrerer Geldinstitute gegen Verantwortliche der Firma
eVision bzw. eVisionTeam Networking GmbH mit Sitz in Sundern wegen des Verdachtes des
gewerbsmäßigen Betruges in zahlreichen Fällen.
Im Internet bewarben die Beschuldigten auf Internetseiten und mittels Youtube Videos ein
Anlagemodell, das Anlegern eine Rendite von 48 Prozent der Anlagesumme binnen einer
Laufzeit von nur 14 Wochen in Aussicht stellte. Den Anlegern wurde angeboten, sich mittels
sogenannter partiarischer Darlehen am Geschäftsmodell „webet4you“ der eVisionTeam
beteiligen. Bei diesem beworbenen Geschäftsmodell sollen mittels eines Computersystems
weltweit Sportwetten platziert werden. Ein angebliches Computerprogramm sollte sichere
Gewinne bzw. Renditen für die Anleger garantieren. Daneben wurde Interessenten auch eine
Beteiligung auf „Affiliate“ Basis (Beteiligung im Rahmen eines „Vertriebspartner“ Programms)
angeboten. Dem jeweiligen „Vertriebspartner“ wurde eine Provision für jeden weiteren, durch
den Kunden angeworbenen Anlagevertrag angeboten.
Die bisherigen Ermittlungen bestätigten den Verdacht, dass es sich bei dem beworbenem
Geschäftsmodell um ein sogenanntes betrügerisches „Schneeballsystem“ handelt. Gewinne
aus eigenständiger geschäftlicher Tätigkeit, insbesondere aus Wettplatzierungen, erfolgten
nicht, Auszahlungen an Anleger erfolgen nach Auswertung der genutzten Konten
ausschließlich aus vereinnahmten Beträgen neuer Anleger. Insgesamt wurden alleine
zwischen Januar und Mitte Mai 2015 auf Konten der eVisionTeam Networking GmbH rund 1.2
Millionen Euro von Anlegern eingezahlt. Nach dem Ergebnis der Kontoauswertungen sind ein
Teil der Gelder verbraucht bzw. in das Ausland transferiert worden. Die weiteren erlangten
Gelder wurden für die Auszahlung von Altanlegern bzw. deren „Gewinne“ genutzt.
Seite 2
Der Aufbau eines solchen Schneeballsystems bzw. die Beteiligung daran durch Anwerben von weiteren Teilnehmern ist nach deutschem Recht bereits nach § 16 Abs.2 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb strafbar. Wird über den Schneeballcharakter eines solchen Geschäftsmodell getäuscht, ist dies auch unter dem Gesichtspunkt des gewerbsmäßigen Betruges nach § 263 Abs. 3 StGB strafbar. Weitere Informationen dazu können Sie unter anderem den Ausführungen unter wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Schneeballsystem)
entnehmen.
Die Staatsanwaltschaft ist bei derartigen Delikten - unabhängig vom Willen beteiligter Anleger - nach § 152 der Strafprozessordnung (StPO) zur Führung eines Ermittlungsverfahrens und der Ergreifung strafprozessualer Maßnahmen verpflichtet.
Im Rahmen der Ermittlungen wurden am 05.07.2016 und 05.10.2016 von der Staatsanwaltschaft Arnsberg und dem Polizeipräsidenten Dortmund Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt, bei denen Beweismittel sichergestellt worden sind.
Erst im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen am 05.10.2016 konnten allerdings Daten von Anlegern sichergestellt werden. Nach Auswertung dieser Daten standen auch Sie im Geschäftskontakt zur „Firmengruppe“ eVision.
Um abzuklären zu können ob Sie zum Kreis etwaiger geschädigter Anleger gehören und zur weiteren Aufklärung dieses Vorwurfs ist es erforderlich, Sie als Zeugen zu diesem Sachverhalt zu hören.
Um Ihnen eine zeitraubende Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei zu ersparen, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Schreibens schriftlich zu äußern.
Ich bitte Sie, den Ihnen bekannten Vorgang auf dem beigefügten Fragebogen möglichst vollständig und im Zusammenhang zu schildern.
Anschließend bitte ich zur beschleunigten Bearbeitung des Vorgangs um Rücksendung des Fragebogens - per E-Mail - an das
Polizeipräsidium Dortmund
DirK-KI2-KK23
Markgrafenstr. 102
44139 Dortmund
[email protected]
Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Sie zur Beantwortung der an Sie gestellten Fragen nicht verpflichtet sind, falls Sie mit einem der Beschuldigten Robert Helmut Ulrich Schmalohr, Brigitte Margarete Antonie Schmalohr, Eva Maria Schulte oder Bernd Schulte, Andre Russ oder Cihan Bas verheiratet (auch wenn die Ehe nicht mehr besteht), verlobt, verwandt oder verschwägert sind (§ 52 Strafprozessordnung-StPO) bzw. einer der Beschuldigten Ihr Lebenspartner im Sinne des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner ist oder war. Ferner können Sie die Auskunft auf einzelne Fragen dann verweigern, wenn Sie sich durch deren wahrheitsgemäße Beantwortung selbst oder einen der in § 52 Abs. 1 StPO bezeichneten Angehörigen der Gefahr einer Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aussetzen würden. Dies müsste allerdings näher dargelegt werden. Entschließen Sie sich trotz eines Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechts gleichwohl zur Aussage, muss diese
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wahrheitsgemäß und vollständig sein. Anderenfalls machen Sie sich strafbar.
Aufgrund einer Reihe von Anfragen nach Auszahlung von Geldern wird auf folgendes hingewiesen:
Im Rahmen der Maßnahmen vom 05.07.2016 wurden Kontoguthaben auf Geschäftskonten sowie auf Privatkonten, auf die Gelder transferiert wurden, zur Sicherung von Ansprüchen von Geschädigten nach § 111d StPO beschlagnahmt bzw. gepfändet.
Hinsichtlich eines Zugriffs von Anlegern auf die gesicherten Werte ist aufgrund des inzwischen anhängigen Insolvenzverfahrens zu differenzieren:
a) Aufgrund des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Geschäftsführer der eVisionTeam Networking GmbH am 04.08.2016 sind die Pfändungen der Staatsanwaltschaft auf den Geschäftskonten vom Insolvenzverfahren umfasst und waren aufzuheben. Die entsprechenden Kontoguthaben auf den Geschäftskonten sind Insolvenzmasse geworden, Ihre Verwertung erfolgt ausschließlich im am 25.10.2016 eröffneten Insolvenzverfahren Amtsgericht Arnsberg 10 IN 98/16 an die Gläubiger der eVisionTeam Networking GmbH, die entsprechende Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Nach der Bewertung des Insolvenzverwalters im Insolvenzgutachten vom 18.10.2016 waren die geschlossenen Anlageverträge unwirksam, woraus sich für die Rückzahlungsverpflichtungen für die Gesellschaft in Höhe der von den Gläubigern geleisteten Zahlungen ergeben. Die Berechtigung der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren wird durch den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter geprüft. Formulare und Hinweise zur Forderungsanmeldung finden Gläubiger auf den Internetseiten der Justiz NRW unter Bürgerservice / Formulare / Insolvenz
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php.
Zum Insolvenzverfahren sind an die bekannten Gläubiger vom Insolvenzverwalter bereits gesonderte Informationsschreiben versandt worden.
b) Auf von der Staatsanwaltschaft vorläufig gesicherten Vermögenswerten auf Privatkonten können geschädigte Anleger nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen des § 111d StPO nur im Wege von zivilrechtlichen Schritten Zugriff nehmen.
Eine Verteilung bzw. Auskehrung dieser Gelder durch die Staatsanwaltschaft ist aufgrund der geltenden Gesetzeslage nicht möglich.
Voraussetzung für einen zivilrechtlichen Zugriff als Gläubiger in die nicht von der Insolvenz umfassten Kontoguthaben auf Privatkonten ist, dass Sie einen vollstreckbaren zivilrechtlichen Titel gegen diese Schuldner erwirken. Als solcher kommen Urteile, Vergleiche oder auch ein notarielles Schuldanerkenntnis in Betracht. Ausreichend ist als vorläufig vollstreckbarer Titel auch ein dinglicher Arrest gem. §§ 916 ff. Zivilprozessordnung (ZPO).
Auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Titels können Gläubiger in das bereits durch die Staatsanwaltschaft vorläufig gesicherte Vermögen die Zwangsvollstreckung betreiben. Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip gemäß § 804 Abs. 3 ZPO gilt auch in diesem Verfahren ohne Einschränkung. Dies bedeutet, dass das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht demjenigen vorgeht, welches durch eine spätere Pfändung begründet wird. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch aus §§ 111 g / h StPO. Sie eröffnen ausschließlich dem sogenannten Tatverletzten nach durchgeführter Zwangsvollstreckung die Möglichkeit in die Rangposition des Staates (der Staatsanwaltschaft) einzutreten. Hierzu ist es erforderlich, dass Gläubiger nach vollzogener Pfändung gem. §§ 111g / h StPO beim zuständigen Gericht den Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung stellen. Mit der gerichtlichen Zulassung
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der Zwangsvollstreckung nach Feststellung der Stellung als Tatverletzter (s.o. Ausführungen zum Fragebogen) treten diese Gläubiger in die Rangposition der Staatsanwaltschaft ein. Stellen mehrere Tatverletzte den Zulassungsantrag, so findet nunmehr wiederum § 804 Abs.3 ZPO Anwendung mit der Konsequenz, dass das früher begründete Pfandrecht demjenigen vorgeht, das durch eine spätere Pfändung begründet wurde.
Nicht ausreichend dafür sind die bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft oder lediglich die Rücksendung des ausgefüllten Rückantwortschreibens. Ein solches Vorgehen entfaltet keinerlei Rechtswirkung! Falls Sie Gläubiger sind, wenden sie sich daher ggf. bitte an einen Rechtsanwalt um Titulierung und Zwangsvollstreckung zu betreiben!
Die gerichtliche Titulierung von Ansprüchen, verbunden mit dem Kostentragungsrisiko, liegt stets im Ermessen der Tatverletzten. Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung Ihres Schadensersatzanspruches oder Rückzahlungsanspruches und die damit verbundene Kosten-Nutzen-Frage können Sie ggf. mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erörtern. Haben Sie bitte Verständnis, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben können. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Rückfragen ab.
Welche Vermögenswerte auf welchen Privatkonten gesichert wurden wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt werden. Da alle, auch die ausländischen Geschädigten, nach geltender Rechtslage zeitgleich informiert werden müssen, ist hier eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger geplant, auf die mit einer Presseveröffentlichung hingewiesen wird.
Vorsorglich weise ich für in Deutschland Steuerpflichtige noch auf folgendes hin:
Nach den Feststellungen des zuständigen Finanzamtes Arnsberg waren Auszahlungen der eVisionTeam Networking GmbH Erträge aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragssteuer unterliegen. Da diese von der eVisionTeam Networking GmbH entgegen § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz weder erklärt noch abgeführt wurden, sind erhaltene Gewinnauszahlungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Der Finanzbehörden liegen die Auszahlungsdaten vor. Lediglich der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen dass die auf webet4you.com behauptete „Meldung der Auszahlungen an die Bundesbank“ zum Zwecke der steuerlichen Behandlung schlichtweg unzutreffend war.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wegen laufender weiterer Ermittlungen über die oben genannten Ausführungen hinaus derzeit keine weiteren Auskünfte zum Verfahren erteilt werden können. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Anfragen ab.
Hochachtungsvoll
Michels
Staatsanwalt

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[] - lexx87 - 16.06.2016, 20:13
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[] - Zottel - 12.07.2016, 06:43
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[] - Zottel - 12.07.2016, 19:47
[] - germanpolice - 12.07.2016, 22:33
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[] - brutus59 - 13.07.2016, 11:02
[] - brutus59 - 13.07.2016, 11:22
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[] - shirtmaker - 19.07.2016, 21:56
[] - investlinda - 19.07.2016, 22:04
[] - chris9100 - 20.07.2016, 08:06
[] - brutus59 - 20.07.2016, 12:58
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[] - Manuel-Stein - 22.07.2016, 18:17
[] - Manuel-Stein - 23.07.2016, 13:34
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[] - germanpolice - 23.07.2016, 23:10
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[] - thmatzer - 24.07.2016, 20:50
[] - AdminPeter - 25.07.2016, 22:47
[] - brutus59 - 31.07.2016, 20:23
[] - AdminPeter - 01.08.2016, 06:20
[] - brutus59 - 02.08.2016, 20:22
[] - boardfreak - 05.08.2016, 11:22
[] - Robert Schmalohr - 09.08.2016, 20:11
[] - Robert Schmalohr - 10.08.2016, 12:37
[] - Robert Schmalohr - 12.08.2016, 00:46
[] - Jakob - 12.08.2016, 08:23
[] - brutus59 - 12.08.2016, 13:06
[] - itsfunkyli - 15.08.2016, 14:36
[] - Nuggiator - 23.08.2016, 09:20
[] - USSportsInvest - 23.08.2016, 12:57
[] - buffie - 26.08.2016, 13:18
[] - brutus59 - 27.08.2016, 11:36
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[] - germanpolice - 04.09.2016, 16:48
[] - boardfreak - 04.09.2016, 17:12
[] - Reinhardt12 - 04.09.2016, 19:29
[] - brutus59 - 05.09.2016, 11:36
[] - uphustler - 05.09.2016, 14:30
[] - uphustler - 05.09.2016, 15:04
[] - boardfreak - 05.09.2016, 15:58
[] - boardfreak - 07.09.2016, 20:22
[] - brutus59 - 07.09.2016, 21:11
[] - investlinda - 07.09.2016, 21:13
[] - 0815invest - 08.09.2016, 07:21
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[] - cpehh - 11.09.2016, 08:16
[] - boardfreak - 11.09.2016, 09:01
[] - boardfreak - 11.09.2016, 17:12
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[] - Robert Schmalohr - 12.09.2016, 11:32
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[] - Whiteknight - 16.09.2016, 00:30
[] - chris9100 - 16.09.2016, 12:15
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[] - Whiteknight - 19.09.2016, 12:21
Iconänderung - Whiteknight - 22.09.2016, 08:10
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Investitionen Stand: 11.10.2016 - RAK - 11.10.2016, 19:41
Investitionen Stand: 13.10.2016 - RAK - 14.10.2016, 07:06
[] - brutus59 - 16.10.2016, 14:40
[] - chris9100 - 16.10.2016, 16:36
[] - chris9100 - 16.10.2016, 16:44
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[] - ruinvst - 18.10.2016, 17:26
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