12.04.2016, 18:57
(12.04.2016, 11:16)ben schrieb: Fremde Gelder anzunehmen/ zu verwalten sind bankähnliche Geschäfte, die in Deutschland einer Erlaubnis der BaFin unterliegen.
Darunter zählen mittlerweile leider auch partiarische Darlehen.
Genau so ist es.
Das wurde im Sommer letzten Jahres dahingehend geändert.
Wenn webet4you von der BaFin genehmigt wäre, bräuchte man nicht den Eiertanz mit der "Rotation durch mehere Konten um in Ruhe arbeiten zu können".
Eine Rückabwicklung wegen illegalen Einlagengeschäfts (§ 1 Abs.1 Nr.1 Kreditwesengesetz) kann hier jederzeit erfolgen! Die Konten werden in so einem Fall eingefroren und ein Abwckler bestellt.
Für die Investoren hiesse das erstmal nur "Geld zurück".
Solltet ihr aber Leute anwerben kann es unangenehm werden. Davor möchte ich halt nur warnen, bevor unwissende irgendwo Flyer auslegen und dann die Ohren langgezogen bekommen