12.04.2016, 19:38
Selbst als Vermittler wäre die deutsche Gesellschaft dann erlaubnispflichtig (Gewerbeordnung § 34c) und müsste, zumindest für größere Investoren, genehmigte Verkaufsprospekte anbieten, die insbesondere Zwecks der Risikobelehrung strengen Vorschriften unterliegen.
Ein Vergleich "Totalverlust / Morgen von Dachziegel erschlagen werden" reicht da nicht aus.
Das die EvisionTeam wohl durchaus auch Fehler macht, kann man hier nachlesen:
https://mlmwatcher.wordpress.com/2012/06/28/geschadigtengemeinschaft-evisionteam-sucht-weitere-geschadigte/
Das lasse ich aber unkommentiert, da ich nicht weiss was daraus geworden ist.
Ein Vergleich "Totalverlust / Morgen von Dachziegel erschlagen werden" reicht da nicht aus.
Das die EvisionTeam wohl durchaus auch Fehler macht, kann man hier nachlesen:
https://mlmwatcher.wordpress.com/2012/06/28/geschadigtengemeinschaft-evisionteam-sucht-weitere-geschadigte/
Das lasse ich aber unkommentiert, da ich nicht weiss was daraus geworden ist.