19.07.2016, 21:56
(19.07.2016, 21:22)lexx87 schrieb: Betrifft auch die alten Verträge:
Externer Inhalt (z.B. Newsletter, E-Mails, Seiteninhalte):Nur auf den Gewinn natürlich.
Und das mit den neuen Verträgen mussten wir leider streichen, da durch das ganze Bankentheater neue Konten und neue Gebühren für die Firma entstehen. Somit betrifft es alle Verträge die noch nicht ausgezahlt wurden.
Danke für das Verständniss.
Da bewegt man sich aber rechtlich auf sehr dünnem Eis, die alten Verträge wurden zu bestimmten Bedingungen abgeschlossen und die beinhalten keine Gebühr. Genau genommen schafft man sich hier selbst Geschädigte die man doch unbedingt vermeiden wollte, selbst wenn es nur um kleinere Summen geht ist es rein rechtlich gesehen ein Vertragsbruch.