08.09.2016, 17:40
(08.09.2016, 17:11)Robert Schmalohr schrieb: So lange das nicht widerlegt wurde, weil eben die Verträge, egal von welcher Seite, angefechtet wurden und über eine etwaige Ungültigkeit oder Sittenwidrigkeit entschieden wurde, kann und muss man davon ausgehen, dass die verwendeten Darlehensverträge rechtlich bindend sind.
Das ist schon richtig "Wo kein Kläger da kein Richter" wie man bei uns so schön sagt