08.09.2016, 18:20
(08.09.2016, 17:40)shirtmaker schrieb:(08.09.2016, 17:11)Robert Schmalohr schrieb: So lange das nicht widerlegt wurde, weil eben die Verträge, egal von welcher Seite, angefechtet wurden und über eine etwaige Ungültigkeit oder Sittenwidrigkeit entschieden wurde, kann und muss man davon ausgehen, dass die verwendeten Darlehensverträge rechtlich bindend sind.
Das ist schon richtig "Wo kein Kläger da kein Richter" wie man bei uns so schön sagt
Mein Richteranruf bezog sich auf Deinen Kommentar ".rechtlich bindend." und auf shirtmakers "Wo kein Kläger da kein Richter".
Zudem ging es mir darum, wenn wb4y nun wirklich dem Insolvenzverwalter die Auszahlung der Sundern VErträge überlässt, müsste ich ja anhand dieses "Vertrages" beweisen, dass ich auch ein Gläubiger bin. Das wäre ja dann am Ende vielleicht ein Richter.
Aber komm jetzt, was soll denn die Polizei beschlagnahmt haben, was nicht irgendwo auf einem Rechner nochmals gespeichert ist?
Schon alleine auf dem Backofficeserver müssen diese Files irgendwo herum liegen oder auf einem Backup vorhanden sein.
Dann hast Du sicher eine Cloud wo ihr von eVision eure Daten austauscht.
usw. usw.
Natürlich wären es richtige Verträge mit Unterschrift gewesen, dann hätten die Originale tatsächlich in Papierform beschlagnahmt werden können. Aber auch davon würde es in einem heutigen verantwortungsbewussten Unternehmen Scans geben, die wiederum mehrfach gespeichert wären.
Ich habe selber einen Konkurs hinter mir und weiss wie weit ein Insolvenzverwalter beschlagnahmen kann und was er schlichtweg heutzutage nicht mehr kontrollieren kann.
Also nochmals meine Bitte, stellt doch die Verträge im Backoffice wieder auf die zur Ausgabezeit korrekten Versionen.
Das würde ja auch Deine Vorgehensweise unterstützen nur die Verträge auszuzahlen, welche nicht von Sundern sind. Doch so wie die SAche jetzt vertraglich aussieht, habe ich z.B. einen Anspruch egal was in Sundern ist.