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Hallo Miranda Rambau-Reijntjes

Neues,  rund um die Kapitalanlage von eVisionTeam

Es ist nun schon wieder Montag, diesmal der 12. September 2016 und damit Zeit für den wöchentlichen Newsletter.

Wie Sie sehen, die Firmengruppe eVisionTeam arbeitet wie gehabt und deshalb freue ich mich Ihnen einen Überblick über das geben zu können, was in den vergangenen Tagen so passiert ist.

Leider muss ich Ihnen erneut mitteilen, dass sich an der Grundsituation nichts geändert hat, der Rechtsbeistand meiner Frau hat immer noch keine Akteneinsicht bekommen, dass einzige was ihm mitgeteilt wurde ist, dass wohl von Seiten des Geschäftsführers der eVisionTeam Networking GmbH bislang keine weiteren Unterlagen eingereicht wurde. Und der Geschäftsführer kommt weiterhin seiner Informationspflicht nicht nach, weil ein Austausch verweigert wird.

Bei mir verstärkt sich da natürlich das ungute Gefühl, was die Erstellung des am 5. August 2016 durch das Amtsgericht Arnsberg in Auftrag gegebene Gutachten angeht, das erstellt werden sollte, um über eine eventuelle Insolvenzverfahrenseröffnung beschließen zu können, wie es ja dann am 10. August (10.20 Uhr) durch das selbige Amtsgericht geschehen ist.

Auf Grund welcher Dokumente wurde dieses Gutachten erstellt und wie sieht das aus?

Aber, da werden wir genauso abwarten müssen, auch wenn es schwerfällt, wie auch Sie warten müssen, bis ich Sie dann hoffentlich bald mal wirklich darüber aufklären kann, was denn so eigentlich geschehen ist oder besser, was man uns denn nun wirklich vorwirft.

Außerdem haben wir nun eine Antwort der verschiedenen Banken bekommen, die uns bestätigt haben, dass sie von deutschen Behörden dazu aufgefordert wurden, unsere Gelder „einzufrieren“, dass ihnen diese Aufforderung auch schriftlich vorliegt, dass sie aber nicht berechtigt sein, diese schriftliche Aufforderung unserem Rechtsbeistand zur Verfügung zu stellen.

Bei mir löst das nicht nur dieses ungute Gefühl aus, sondern ich habe auch jede Menge Fragezeichen im Kopf. Das hängt aber vielleicht damit zusammen, dass, wie man in manchen Foren und Chats lesen konnte, mein persönliches Rechtsverständnis doch irgendwie „komisch“ zu sein scheint.

Ich war auf jeden Fall bisher immer davon ausgegangen, dass man in einem Rechtsstaat auf verschiedene Rechtsmittel zurückgreifen kann und damit man da die richtigen auswählen kann, man das Recht hat, alle damit zusammenhängenden Informationen auch zu bekommen.

Also entweder hat sich da in der Zeit, in der ich mich jetzt in Asien befinde, etwas sehr drastisch verändert oder vielleicht stimmt es ja wirklich, vielleicht ist meine Rechtsvorstellung und mein Rechtsverständnis einfach nur total falsch.

Vielleicht haben Sie aber auch gerade Fragezeichen im Kopf?

Deshalb ist es dann sinnvoll, Ihnen an dieser Stelle einmal einen unserer nächsten Schritte näher zu erläutern, der mit der im vergangenen Newsletter verbreiteten Information über die momentane Zahlungspause in direktem Zusammenhang steht.

Ich möchte mich dafür entschuldigen, dass ich scheinbar recht viele Menschen damit gegen uns aufgebracht habe, denke aber auch, dass mit der heutigen Erklärung unsere Entscheidung besser nachzuvollziehen ist und Sie uns dann vielleicht zustimmen, dass dies im Sinne der gesamten Kapitalanlage mit eVisionTeam der einzig wirklich gangbare Weg ist.

Hierzu lassen Sie mich noch einmal verdeutlichen, was denn der Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 10. August 2016 beinhaltet.

Dieser Beschluss, mit dem ein Insolvenzverwalter bestellt wurde, beinhaltet eine Zahlungspause, die in der Regel 3 Monate beträgt. In diesem Zeitraum darf die eVisionTeam Networking GmbH keine Gelder auszahlen, egal wofür.

Das gilt für Gehälter, Server- und andere Kosten genauso, wie das auch für Rückführung von Renditen, von Darlehen oder der Bezahlung von Provisionen gilt.

Durch diese gravierende Maßnahme, die in der Regel kaum ein Unternehmen übersteht, soll der Insolvenzverwalter die Chance haben, eine genaue Aufstellung der Passiva und Aktiva zu erhalten, die dann letztendlich mit darüber entscheiden soll, ob das betroffene Unternehmen weitergeführt wird.

Sie alle kennen das, wenn nicht aus eigenem Erleben, dann aus dem Fernsehen, wenn es um Unternehmen wie Quelle, Neckermann und Co. geht.

Über so kleine Unternehmen, wie die eVisionTeam Networking und die eVisionInvest werden Sie in der Regel nichts über die Arbeit des Insolvenzverwalters erfahren, schon gar nicht im Fernsehen, aber es gelten generell erst einmal dieselben Gesetze oder besser, sie sollten gelten.

Ich hatte in der Vergangenheit auch schon mehrfach darauf hingewiesen, dass von mir getroffene Aussagen immer aus dem Moment entstanden sind und von daher es dazu kommen kann, dass im Rahmen sich verändernder Gegebenheiten, sich auch meine Aussagen verändern müssen, weil die Situation vielleicht nicht mehr dieselbe ist.

Dass zwischen dem „Einfrieren“ der Konten, der Durchsuchung der Geschäftsräume, der vorübergehenden Festnahme des Geschäftsführers und einem durch das Amtsgericht Arnsberg beschlossenem Insolvenzverfahren, über die eVisionTeam Networking GmbH, ein qualitativer Unterschied besteht, dürfte von niemandem bestritten werden.

Wir es zu diesem Insolvenzverfahrensbeschluss nun überhaupt kommen konnte, bleibt für mich noch sehr ungeklärt, weil es dafür keine, für uns erkennbaren Voraussetzungen gibt.

Und warum das so ist, das möchte ich Ihnen gerne näher erläutern.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat ursprünglich einen sechsstelligen Betrag (740.000,- €) auf den Geschäftskonten der eVisionTeam Networking GmbH eingefroren.

Anschließend sind weitere, bereits abgesendete Geldzahlungen auf den Konten eingegangen und auch auf private Konten meiner Frau wurde Zugriff genommen, sprich auch dort wurden Gelder eingefroren.

Alles in allem ist somit ein Betrag in Millionenhöhe zustande gekommen, der nun rein theoretisch, nach meinem Rechtsverständnis her, dem Insolvenzverwalter zur Verfügung steht.

Da Gehälter, Bezahlung freier Mitarbeiter, Serverkosten, Lizenzkosten für Software und sonstige mit dem Betrieb zusammenhängende Kosten von der Firmengruppe eVisionTeam oder von mir beglichen werden, dürften für die eVisionTeam Networking GmbH keine massiven Kosten entstehen, die dieses Guthaben der Firma aufbrauchen, ausgenommen natürlich die Kosten für das Insolvenzverfahren und andere Gebühren, die der Staat, in Form seiner Organe, hier vielleicht ansetzen kann.

Als die Konten „eingefroren“ wurden, haben wir, ich möchte da noch einmal dran erinnern, über andere Konten der Firmengruppe und anfänglich auch über private Konten, weiter ausgezahlt.

Wir haben dies getan mit der Absicht, dass es keine Darlehensverträge mehr geben sollte, die über die eVisionTeam Networking GmbH abgeschlossen wurden, die noch offen sind.

Dadurch sollte der Zustand erreicht werden, dass ein möglicher Schaden, der scheinbar theoretisch angenommen wird, nicht vorhanden ist, was es, wieder nach meinem Rechtsverständnis, den handelnden Personen (Staatsanwaltschaft und Gericht), sehr schwer machen dürfte, die in meinen Augen angewandte unverhältnismäßige Härte zu rechtfertigen und damit auch den durch die Pressemitteilung verbreiteten Betrugsvorwurf nicht aufrechterhalten kann.

Nun hat sich einiges verändert, denn mit dem Beschluss vom 10. August durch das Amtsgericht Arnsberg sind Fakten geschaffen worden.

Und diese Fakten sind es nun, die wir nutzen wollen, um das Gericht dazu zu bringen, die „eingefrorenen“ Gelder wieder frei zu geben und ihrer Bestimmung, nämlich der Rückzahlung der Darlehen, plus Rendite und Provisionen, wieder zuzuführen.

Es ist nämlich so, auch das ist ein Zustand der sich geändert hat, dass die noch nicht ausgezahlten Darlehensverträge in Ihrer Gesamtsumme geringer sind, als dass durch die staatlichen Organe „eingefrorene“ Geld auf diversen Konten.

Das ist die Folge von 2 Monaten Auszahlungen, in der das, was Limits uns ermöglichten, herausgeschickt wurde.

Auch hier mag mein Rechtsverständnis nun wieder total falsch sein, aber wenn eine angenommene Verschuldung geringer ist, als die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, wie kann es dann einen Insolvenzgrund geben?

Gibt es den nicht, müssten die Konten wieder frei gegeben werden und damit müssten die dann offenen und noch nicht ausgezahlten Verträge ordnungsgemäß abgewickelt werden.

Und dafür hat der Insolvenzverwalter ja nun Zeit.

Deshalb, weil Ihr Geld, werter nicht ausgezahlter Investor, ja nicht einfach nicht da ist oder so, sondern als „eingefrorenes“ Kapital dem Insolvenzverwalter zur Verfügung steht, nutzen wir jetzt die vom Gericht auferlegte Zahlungspause, um die Kapitalanlage mit eVisionTeam nicht noch weiter zu schwächen, indem „alte" Verträge ausgezahlt werden, für die die Auszahlungssumme die ganze Zeit bereitliegt, wenn auch nicht von uns verwendbar.

Sie haben daran natürlich keine Schuld, aber die haben wir auch nicht, denn um auch das noch einmal zu schreiben und da den Finger in die Wunde zu legen.

Bisher wird gegen uns ermittelt. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keinen offiziellen Tatvorwurf, zum Beispiel gestützt durch eine Anklageschrift und es kam auch zu keiner Hauptverhandlung, demnach auch zu keinem Urteil.

Das bedeutet, dass die Probleme, die der Firmengruppe und auch mir gegenüber, ja, auch gegen mich wird ja ermittelt, gemacht werden und die durchaus sehr massive sind, nur auf eine Annahme begründet sind, die als Kern die Annahme hat, dass Investoren der deutschen eVisionTeam Networking GmbH in ihrem Vermögen beschädigt wurden.

Wie geschrieben, die offenen Verträge (also die teilweise gerade erst ausgelaufenen und noch nicht beglichenen Verträge, die mit der eVisionTeam Networking GmbH abgeschlossen wurden, sind in ihrer Summe geringer, als die „eingefrorenen“ Gelder.

Wenn Sie mich fragen, dann stimmt hier einiges nicht, in der Art und Weise, wie hier von Seiten des deutschen Staates und seiner Exekutive vorgegangen wird.

Das diese Hängepartie, die wir Ihnen jetzt aufbürden, nämlich das wir provozieren möchten, dass die Gelder wieder freigegeben und dann ausgezahlt werden, dass diese für einige von Ihnen unannehmbare Konsequenzen mit sich bringen, dies bedauern wir wirklich.

Jedoch für die, die das noch nicht wissen, einige der Investoren, die sich in öffentlichen Medien, wie Chats und Foren, sowie E-Mails und auch dem Kundensupport gegenüber, sehr unschön geäußert haben und dabei bestimmt so etliche Grenzen der guten Sitten überschritten haben, die haben die Kapitalanlage mit eVisionTeam mit geliehenem Geld getätigt, was an sich nicht wirklich gut ist, wie jeder weiß.

Auch wir, inklusive meiner Person, haben in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass es sich um ein Risikogeschäft mit der theoretischen Möglichkeit eines Teil- oder gar eines Totalverlustes handelt.

Das diese Möglichkeit jetzt zeitweise so real geworden ist, dank der deutschen Ermittlungsbehörden, zeigt nur, wie wichtig es ist, das nur mit Geldern gearbeitet wird, die man im Zweifelsfall auch verlieren kann und durch die eine persönliche Existenz nicht gefährdet wird.

Das diese Menschen natürlich jetzt überreagieren, aus Verzweiflung oder aus welchen Beweggründen auch immer, ist natürlich menschlich nachzuvollziehen, macht es aber nicht richtig.

Auch die Personen, die selber eine Kapitalanlage angeboten haben, die intern auf der Annahme fußte, dass wir von eVisionTeam immer pünktlich auszahlen werden, führt natürlich jetzt zu Konsequenzen und einem von daher verständlichen Unmut, den wir aber nicht zu verschulden haben.

Deshalb können wir nur dazu auffordern, dass sich doch bitte alle die, die jetzt meinen nicht warten zu können, bis wir als Firmengruppe für die notwendigen Auszahlungen sorgen werden, einfach einmal direkt an den Geschäftsführer, den Insolvenzverwalter, die Staatsanwaltschaft und oder ggf. auch an das Gericht in Arnsberg wenden mögen.

Dabei sollte es darum gehen, dass doch um die Auszahlung gebeten wird, die auf Grund der vorhandenen, aber eingefrorenen Gelder, zu jeder Zeit möglich wäre, wenn die dafür zuständige Stelle, das Gericht in Arnsberg, dem so folgen würde.

Und damit möchte ich zum Schluss dieser kleinen Erklärung kommen, dies aber nicht ohne auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir damit natürlich nicht unsere letztendliche Zuständigkeit komplett ab- oder aufgeben.

Sollte innerhalb der kommenden Monate da keine Bewegung von Seiten der deutschen Behörden zu sehen sein, so werden wir natürlich auch wieder beginnen, dann noch offene und nicht ausgezahlte Verträge zu begleichen.

Dies findet dann übrigens immer noch, um das noch einmal deutlich zu schreiben, im Rahmen der mit jedem Investor geschlossenen Verträge statt, bei den beide Seiten auf die explizite Zusendung einer unterschriebenen Version dieses Vertrages verzichtet haben und bei dem durch die sogenannte „normative Kraft des Faktischen“, der Bereitstellung der Darlehenssumme, Rechtsverbindlichkeit erzielt wurde.

Am Ende der vertraglich vereinbarten Fristen wird jeder Investor seine Darlehenssumme zurückbekommen haben, aber wir nutzen das vereinbarte Zeitfenster jetzt, um die Firmengruppe nicht weiter zu schwächen.

In den vergangenen Wochen haben wir sehr deutlich den Vorwurf eines illegalen „Schneeballsystems“ widerlegt, ganz einfach dadurch, weil über den Zeitraum von fast 2 Monaten mehr Geld zurückgezahlt wurde, als wie durch neue Darlehen bereitgestellt wurde.

Dadurch hat das gesamte System natürlich auch an Stärke verloren, denn die eingesetzte „Spielsumme“, die ja eine Rendite erst erwirtschaften muss, ist dadurch geschrumpft, was natürlich auch direkte Auswirkung auf die erzielten Erträge hatte.

Um nicht wieder unter die gesetzten Grenzen zu fallen, bei der eine Auszahlung der Rendite in der angegebenen Höhe überhaupt erfolgen kann, nutzen wir die vertraglich gegebenen Möglichkeiten, um „künstlich“ die einsetzbare „Spielsumme“ hoch zu halten.

Auch wenn Sie das jetzt gerade nicht wirklich glücklich macht, bedenken Sie bitte, dass der Zustand nicht von uns herbeigeführt wurde und bedenken Sie bitte auch, das die Gelder, die Sie jetzt gerade nicht von uns erhalten, „eingefroren“ auf den entsprechenden Konten vorhanden sind.

Es ist also in keiner Weise so, dass hier eine Bereicherung, egal in welcher Form, von unserer Seite stattgefunden hat.

Sollten wir wieder da sein, wo wir hinwollen und der dafür notwendige Vierstufenplan ist ja bekannt oder kann jederzeit über den Kundendienst noch einmal angefordert werden, werden wir natürlich an die Auszahlung noch offener Verträge gehen.

Am Ende wird niemand irgendetwas verloren haben, außer den Investoren, die vielleicht jetzt gerade Kreditfolgekosten zu tragen haben oder durch andere Zahlungsverpflichtungen in Bedrängnis geraten.

Das ist leider so, kann uns aber weder zum Vorwurf gemacht werden, noch kann man uns dafür in die Haftung nehmen.

Und wirklich, ich hoffe, dass Sie unsere und auch meine Entscheidungsgründe nun besser verstehen können.

Am Ende wird alles gut werden und das nicht nur, weil jeder Investor und jeder Affiliate (Vertriebspartner) die ihm zustehenden Gelder bekommen wird, sondern auch, weil es die Kapitalanlage mit eVisionTeam dann immer noch geben wird und wir gestärkt und besser aufgestellt aus dieser Krise hervorgehen gegangen sein werden.


News - News - News - News - News - News

Um wieder in die alte Aufteilung zurück zu kehren, werde ich das Folgende unter "News" schreiben.

Wir werden nämlich in der kommenden Woche, über den Rechtsanwalt der Mehrheitseigentümerin der eVisionTeam Networking GmbH, eine Aufstellung und damit detaillierte Auflistungen aller Zahlungen versenden, die seit dem 4. Juli 2016 von der Firmengruppe eVisionTeam, stellvertretend für die eVisionTeam Networking GmbH, geleisteten Zahlungen versenden.

Diese Auflistung wird an die Staatsanwaltschaft Dortmund, das Amtsgericht Arnsberg, den Geschäftsführer der eVisionTeam Networking GmbH und an den durch das Amtsgericht eingesetzten Insolvenzverwalter geschickt werden.

In dieser Auflistung werden alle Zahlungen enthalten sein, also nicht nur die für den Weiterbestand der Funktionsfähigkeit notwendigen Zahlungen, wie Serverkosten, Lizenzgebühren und so weiter, sondern eben auch alle geleisteten Darlehensrückzahlungen, die ausgeschüttete Rendite und natürlich auch alle bis zum jetzigen Zeitpunkt gezahlten Provisionen.

Nach Übersendung dieser Auflistung kann keiner der oben genannten Empfänger diese Tatsachen weiter ignorieren und wir werden dazu auch einen klaren Handlungsauftrag erteilen.

Ob diesem allerdings Folge geleistet wird, können wir weder beeinflussen, noch glauben wir wirklich daran, dass dies zeitnah erfolgen wird.

Auf jeden Fall werden durch diese Auflistung ganz eindeutig die Nachweise geführt, dass es keinerlei Überschuldung der eVisionTeam Networking GmbH in Deutschland gibt, egal wie man das nun drehen möchte und damit müsste das Amtsgericht den Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wieder zurücknehmen.

Da dann damit einhergeht, dass es auch keine Zahlungspause mehr gibt, die ja in besagtem Beschluss „verhängt“ wurde, müsste dann im nächsten Schritt die Freigabe der „eingefrorenen“ Gelder erfolgen.

Natürlich besteht auch noch die Möglichkeit, dass es ganz andere Gründe für die mögliche Überschuldung gibt, über die der Geschäftsführer der Mehrheitseigentümerin keine Auskunft erteilt hat, in diesem Fall wird durch das Übersenden der Auflistung vielleicht auch provoziert, dass man uns über die Hintergründe in Kenntnis setzt, was ja bisher nicht erfolgte.

Ob und wie weit dies strafrechtlich relevant ist, weil der bloße Vorwurf eines angenommenen Betruges ohne Geschädigte nicht aufrecht zu erhalten ist, bleibt abzuwarten.

An erster Stelle geht es darum, da der Insolvenzgrund nicht mehr vorhanden ist, das eröffnete Insolvenzverfahren zu stoppen und die Freigabe der Gelder zu erzwingen, damit diese, um das noch einmal zu schreiben, ihrem vorgesehenen Verwendungszweck, nämlich zur Auszahlung an Investoren und Affiliate (Vertriebspartner) zugeführt werden.

Sollte es hierauf eine Reaktion geben, werde ich Sie natürlich darüber informieren.

Wenn es zu keiner Reaktion kommt, hoffen wir allerdings auch, dass unsere Investoren dann auch gegenüber dem Amtsgericht und Staatsanwaltschaft ihrem Unmut kundtun werden.

Und um daran letztendlich auch jetzt noch einmal zu erinnern, dies alles findet im Rahmen der vertraglich vereinbarten Fristen statt, die bei einer besonderen Situation, wie dies momentan der Fall ist, bis zu einem Jahr betragen kann, über den eigentlichen Auszahlungszeitpunkt.

Was auch immer geschehen wird, die Firmengruppe eVisionTeam wird auch weiterhin dafür geradestehen, dass jeder Investor und Affiliate (Vertriebspartner) ihm zustehende Auszahlungen erhält, so lange diese aus der Vertriebstätigkeit oder der Kapitalanlage aus dem Projekt „webet4you“ entstanden sind.

Ich hoffe, dass Sie unsere Handlungsweise jetzt besser nachvollziehen können und dass Sie verstehen, dass wir unsere Investoren und Affiliate hier auch als eine Art „Druckmittel“ gegen der Staatsanwaltschaft, bei der immer noch kein neuer Staatsanwalt für diesen Fall berufen wurde, da der alte ja krankheitsbedingt abberufen wurde, verwenden müssen.

Am Ende dient alles, nachweisbar, den Fortbestand zu ermöglichen, an dem ein Großteil der Investoren und Affiliate ein vitales Eigeninteresse haben sollte und wihk auh haben wird.



Ankündigung

Unter dieser Rubrik kann ich jetzt etwas bekannt geben, was dem Wunsch vieler unsere Investoren entspricht, die dies gegenüber dem Kundendienst in den vergangenen Wochen und Monaten so geäußert haben.

In der Vergangenheit wurde mehrfach der Wunsch geäußert, dass wir eine sogenanntes „Wallet“ zur Verfügung stellen mögen.

Hintergrund ist, dass dadurch die Auszahlungen nicht automatisch auf ein Konto erfolgen, sondern in dieses Wallet und von dort entweder eine Reinvestition oder eine Auszahlung erfolgen kann, je nachdem, wie das vom Wallet Inhaber gewünscht wird.

Diese Wallet Funktion wird am Mittwoch, den 14. August 2016, im Back Office eingeführt und gilt dann ausschließlich für Darlehensverträge, die nach dem 4. Juli 2016 gezeichnet wurden, genauso wie für Renditen und Provisionen, alles ab dem Zeitpunkt.

Derzeit wird das Wallet in der Währung Euro angeboten, weitere Währungen werden in naher Zukunft ergänzt, so ist die Planung.

Alle Auszahlungsansprüche, also egal ob es sich dabei um die Rückzahlungen von Darlehen handelt, um Auszahlung erzielter Rendite oder um den Ausgleich von Provisionsansprüchen, wie gesagt, alle Auszahlungsansprüche werden nur dann auf das Wallet gebucht, wenn alle Angaben im Profil gemacht worden sind und nur dann!

Der Inhaber des Wallet kann dann selber entscheiden, ob er eine Reinvestition vornehmen wird oder ob er eine Auszahlung wünscht. Auch eine Teilreinvestition ist möglich, sowie auch nur eine Teilauszahlung.

Das Wallet steht dann auch als Bezahlmethode zur Verfügung.

Eine automatische Auszahlung findet dann dadurch nicht mehr statt.

Eine Funktion, die ebenfalls eingebaut wird, was aber noch etwas dauern kann, wird beinhalten, dass Guthaben zwischen den einzelnen Wallet verschickt werden kann.

Warum dies erst für Verträge ab dem 4. Juli gültig ist, ergibt sich aus der Tatsache heraus, dass wir dieses Datum auch für andere Dinge festgesetzt haben.

Hinzukommt, das „alte“ Verträge, auch wenn diese jetzt noch nicht ausgezahlt sind, überwiegend durch die deutsche Firma gehalten wurden, die unter anderem der europäischen Gesetzgebung für den Umgang mit partiarischen Nachrangs Darlehen unterliegt.

Da die neuen Verträge über nicht europäische Firmen gezeichnet werden, deren Jurisdiktion eine andere, als die in Europa vorherrschende ist, können wir diese Funktion jetzt einfügen.

In Kürze wird der Kundendienst über ein PDF Formular verfügen, mit dem Investoren und Affiliate die Möglichkeit haben werden, Auszahlungsansprüche, die nicht beglichen wurden, ganz oder teilweise in eine Neuinvestition zu wandeln, wodurch die Möglichkeit eingeräumt wird, wie in der leider jetzt herrschenden Wartezeit zumindest weitere Rendite erwirtschaftet werden kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich hierzu im kommenden Newsletter weiter ausführen werde, weil das „Wie“, noch nicht ganz geklärt ist, also wie Auszahlungsansprüche, die aus der Zeit vor dem 4. Juli 2016 herrühren, hier behandelt werden können.

Ich glaube, dass wir hiermit einen Schritt gehen, der nicht nur gewünscht wurde, sondern der auch weiteren Möglichkeiten Raum gibt, wie sich das Portfolio von eVisionTeam verbessern und damit unsere Attraktivität weiter steigern lässt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Newsletter aufzeigen, dass wir weiter daran arbeiten, die jetzige Situation nicht nur in den Griff zu bekommen, sondern auch die Kapitalanlage mit eVisionTeam zukunftsfähig zu machen.

Damit bin ich dann nun am Ende angekommen und wünsche uns allen eine erfolgreiche Woche.


Robert H. U. Schmalohr
Founder

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