12.09.2016, 11:32
(12.09.2016, 11:11)0815invest schrieb: Wenn sich der Vertragspartner selbst ändert, tritt der neue in die Rechten und Pflichten des alten ein.
Und wo bitte schön schreiben wir die ganze Zeit etwas anderes?
Es hat sich für den Investor oder den Affiliate (Vertriebspartner) nichts geändert, außer der Vertragspartner.
Übrigens, räumt der von uns verwendete Darlehensvertrag ein Kündigungsrecht beider Seiten ausdrücklich ein, was ja auch normal ist.
Also gelesen habe ich Deinen Kommentar, aber verstanden, wo nun auch Dein Problem liegt, habe ich nicht.
Vielleicht kannst Du mir ja aushelfen und mir mitteilen, wo nun durch die Änderung des Vertragspartners der Nachteil entstanden ist, der, laut Aussage einiger hier, nun Geschädigte produziert?