22.09.2016, 09:52
(22.09.2016, 09:18)MirandaR schrieb: Vielleicht hilft das hier weiter
natürlich hilft das weiter wenn man denn versteht was in dem artikel steht - das wort "fremdwährung" kommt oh wunder zb kein einziges mal vor - sehr wohl aber das entscheidende wort "rechnungseinheit" und somit va die auswirklungen auf eine etwaige umsatzsteuerpflicht sowie die haltefrist bzgl einer steuerfreiheit
viel wichtiger für investoren bei wb4y sind jedoch zb die nachteile (neben mehrfachen wechselfees und dem kurzfristigen kursrisiko bei ein/auszahlungen) die durch die umstellung auf bitcoin einhergehen - zb wird deflationäres crypto eingezahlt aber das invest samt rendite wird in inflationärem fiat gerechnet (also anders als es zb forexparadise macht) - auch sollte sich jeder bitcoinhodler folgenden satz auf der zunge zergehen lassen: Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG
ps: danke an die mods dass hier endlich der rote daumen gesetzt wurde