20.10.2016, 07:46
(19.10.2016, 16:30)Metalcore schrieb: @investlinda: danke super erklärt! Wie siehts aber aus wenn ich jetzt heute 500 Euro investieren würde und am Ende des Jahres (sind ja nur noch 2,5 Monate) einen Gewinn von 200 Euro gemacht habe. Nun bin ich ja eigentlich immer noch im Minus.(-300 Euro) Müsste ich diese 200 € trotzdem versteuern auch wenn ich insgesamt keinen Gewinn gemacht habe oder? (Habe einen normalen Job also auch keinen Freibetrag)
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Moin, moin,
was Du hier betrachtest ist der cash-flow - um das steuerlich zu beurteilen muss man sich aber von dieser Betrachtungsweise lösen.
Als erstes ist die Frage zu beantworten, über welche Einkunftsart wird hier geschrieben, weil das schon auf die steuerliche Beurteilung von Vorgängen eine erhebliche Bedeutung hat.
Wenn ich es richtig sehe wird hier im Bereich Einkünfte aus Kapitalvermögen diskutiert.
Die Gutschriften der Zinsen von 200 Euro sind unstrittig als Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben wenn die Voraussetzungen (Gutschrift auf dem Account, bestehende Auszahlungsmöglichkeit, Programm zahlt tatsächlich aus) gegeben sind.
Die 500 Euro "Investition" - hier wird es nun spannend.
Es handelt sich um ein Programm bei dem die Einzahlung "verloren" ist, d. h. es besteht keine Möglichkeit dieses Geld jemals wieder zu bekommen.
Steuerlich wären das wohl Werbungskosten (§9 EStG - Werbungskosten sind Aufwendung zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen), da diese Zahlung notwendig ist um die Zinsen zu erzielen.
Dumm gelaufen - § 20 Abs. 9 EStG - Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Ergebnis die 500 Euro sind steuerlich betrachtet kein Verlust.
Es handelt sich um ein Programm, wo nach einer bestimmten Laufzeit der Anlagebetrag wieder gutgeschrieben wird.
Hier ist im cash-flow zwar ein minus, tatsächlich ist aber kein Verlust entstanden, weil eine Forderung auf Gutschrift in Höhe von 500 Euro besteht.
Steuerrechtlich handelt es sich um einen Vorgang in der "Vermögenssphäre" der bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich nicht relevant ist. Dies gilt auch, wenn die Forderung wertlos wird, weil sich der Anbieter in der Zukunft freundlich verabschiedet.
Ergebnis:
Im cash-flow hast Du in diesem Jahr ein minus von 300 Euro.
Steurrechtlich hast Du Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 200 Euro, die Du als steuerlich ehrlicher Bürger natürlich in deiner Steuererklärung angibst.