21.10.2016, 07:39
(20.10.2016, 21:54)scorpionm schrieb: So ganz kann ich aquarius leider nicht zustimmen.
Grundsätzlich stimmt natürlich die Betrachtungsweise - aber als was genau sind Einkünfte aus HYIPs zu benennen? Sind es Zins-Einkünfte, eine stille Beteiligung, Wertpapiere oder noch eine andere Art von Kapitaleinkünften?
Einkünfte aus einem Hyip sind Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen (§20 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Nach dem Willen des Gesetzgebers ist diese Vorschrift das "Sammelbecken" für alle Erträge, die sich keiner anderen Vorschrift des § 20 EStG zuordnen lassen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gehören auch die Einnahmen aus Schneeballsystemen dazu.
Willst Du eine andere Zuordnung haben benötigst Du eine detailierte Steuerbescheinigung des Hyipanbieters -wie diese z.B. Investmentfonds liefern-. Die wirst Du wohl nicht bekommen.
Mir war es wichtig hier einmal darauf hinzuweisen, das die Betrachtung des cash-flows wenig hilfreich ist, wenn es um die steuerliche Beurteilung geht.
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gilt § 11 EStG - Einnahmen und Ausgaben sind in dem Jahr zu berücksichtigen, in dem sie zugeflossen (Einnahmen) bzw. geleistet worden sind (Ausgaben). GGfs. wird ein verrechenbarer Verlust festgestellt (wenn die steuerlich anerkannten Ausgaben höher waren als die steuerrechtlich anzusetzenden Einnahmen).