10.01.2017, 13:26
Vorsicht mit den Annahmen zu den Zuflüssen und den Reinvests.
Es gibt durchaus auch die Meinung, dass die Erträge schon als zugeflossen und damit steuerlich relevant gelten, sobald diese theoretisch AUSZAHLBAR WÄREN. Und wenn man ein Schneeballsystem unterstellt, dann gibt es sogar einschlägige Urteile, die die Rückflüsse als steuerliche Einnahme ansehen und den Kapitalverlust unberücksichtigt lassen, obwohl noch lange kein BEP erreicht ist.
Hier also bitte IMMER den Steuerberater konsultieren. Er hat bei einer Fehlberatung im Zweifel auch noch eine Haftpflicht im Rücken.
Es gibt durchaus auch die Meinung, dass die Erträge schon als zugeflossen und damit steuerlich relevant gelten, sobald diese theoretisch AUSZAHLBAR WÄREN. Und wenn man ein Schneeballsystem unterstellt, dann gibt es sogar einschlägige Urteile, die die Rückflüsse als steuerliche Einnahme ansehen und den Kapitalverlust unberücksichtigt lassen, obwohl noch lange kein BEP erreicht ist.
Hier also bitte IMMER den Steuerberater konsultieren. Er hat bei einer Fehlberatung im Zweifel auch noch eine Haftpflicht im Rücken.