15.11.2015, 03:59
Moin, moin,
ein schönes, emotional beladenes Thema!
In Deutschland gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, dass Einnahmen aus illegalen Schneeballsystemen steuerpflichtig sind.
Grundsätzlich gilt, dass Einnahmen aus einer Tätigkeit die nachhaltig (Wiederholungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird steuerpflichtig sind.
Nach deutschem Steuerrecht gelten die Beträge als zugeflossen, wenn diese einem Benutzerkonto gutgeschrieben worden sind und der Inhaber des Benutzerkontos die Möglichkeit hätte, sich die Beträge auszahlen zu lassen.
Totalverluste von Investments sind Ausfall einer Forderung und somit Betriebsausgabe - mindern also den Gewinn.
Gebühren der Wechseldienste - Betriebsausgaben.
Weitere möglich Betriebsausgaben:
- Arbeitszimmer
- Online-Kosten
- Kosten für Smartphone und Telefon
- Kosten der Homepage
- Kosten für Werbung zur Gewinnung von Refs
- Kosten für PC, Laptop, Tablet
Wenn ich das zusammenrechne bin ich bei ca. 2.000 Euro im Jahr -die wollen
erstmal verdient sein.
Von daher wäre es m.E schlauer die Erträge laufend anzugeben und nicht auf den Zeitpunkt zu warten wo die 4 oder 5-stelligen Beträge auf dem Girokonto landen.
Und noch ein Hinweis - auch die Steuerfahnder treiben sich im Internet rum und gucken, wo Geldbeträge bewegt werden.
Dies ist ausdrücklich keine Steuerberatung, es handelt sich lediglich um die Gedanken eines Forumsmitgliedes, das sich ob seines Berufes ein wenig im deutschen Steuerrecht auskennt.
Wünsche allen einen schönen restlichen Sonntag.
ein schönes, emotional beladenes Thema!
In Deutschland gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung, dass Einnahmen aus illegalen Schneeballsystemen steuerpflichtig sind.
Grundsätzlich gilt, dass Einnahmen aus einer Tätigkeit die nachhaltig (Wiederholungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird steuerpflichtig sind.
Nach deutschem Steuerrecht gelten die Beträge als zugeflossen, wenn diese einem Benutzerkonto gutgeschrieben worden sind und der Inhaber des Benutzerkontos die Möglichkeit hätte, sich die Beträge auszahlen zu lassen.
Totalverluste von Investments sind Ausfall einer Forderung und somit Betriebsausgabe - mindern also den Gewinn.
Gebühren der Wechseldienste - Betriebsausgaben.
Weitere möglich Betriebsausgaben:
- Arbeitszimmer
- Online-Kosten
- Kosten für Smartphone und Telefon
- Kosten der Homepage
- Kosten für Werbung zur Gewinnung von Refs
- Kosten für PC, Laptop, Tablet
Wenn ich das zusammenrechne bin ich bei ca. 2.000 Euro im Jahr -die wollen
erstmal verdient sein.
Von daher wäre es m.E schlauer die Erträge laufend anzugeben und nicht auf den Zeitpunkt zu warten wo die 4 oder 5-stelligen Beträge auf dem Girokonto landen.
Und noch ein Hinweis - auch die Steuerfahnder treiben sich im Internet rum und gucken, wo Geldbeträge bewegt werden.
Dies ist ausdrücklich keine Steuerberatung, es handelt sich lediglich um die Gedanken eines Forumsmitgliedes, das sich ob seines Berufes ein wenig im deutschen Steuerrecht auskennt.
Wünsche allen einen schönen restlichen Sonntag.