23.12.2019, 22:39
Änderungen im Jahr 2020
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E-Mobilität: 0,5% des Bruttolistenpreis muss versteuert werden bei E-Autos anstatt 1% , im Jahr 2020 soll es eine 0,25% Regellung geben gedeckelt auf 40.000 Anschaffungswert.Verpflegungsmehraufwendungen:
Bisher galt ist man 24h unterwegs gibt es 24€. Bei 8h 12€.
Ab nächstes Jahr wird dies erhöht für 24h auf 28€. Bei 8 oder mehr Stunden dann auf 14€.
Entfernungspauschale: Ab den 21KM 35Cent anrechenbar bis 20KM 30Cent.
(Dies gilt nicht für Reisekosten)
Kleinunternehmerregelung: Anhebung von 17.500€ auf 22.000€.
Keine Umsatzsteuervoranmeldung bis 22.000€ und keine Abführung oder Einbehalt der Umsatzsteuer.
Istbesteuerung:
Die umsatzsteuerliche Istbesteuerungsgrenze wird von 500.000 EUR auf 600.000 EUR angehoben.
Gesundheitsförderung: Als AG konnte man dem AN bis dato 500€ zukommen lassen für Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung. Neu Erhöhung von 500€ auf 600€.
Immobilien: Wer plant seine Immobilie zu sanieren, renovieren oder energetisch zu sanieren, kann darauf hoffen 7% (max.14.000€ im 1 Jahr) , 7% (max.14.000€ im 2 Jahr) und 6% (max. 12.000€ im 3 Jahr) geltend machen kann.
Automatisierter Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen:
Abgabetermin ohne Steuerberater 31.07.2020 / mit Steuerberater 28.02.2021.
0,25% pro Monat, mindestens 25€ pro Monat. Ausnahmen bei Nullsteuern oder Steuererstattungen (je nach Ermessen des Steuerbeamten).
Einkommenssteuer:
Der Grundfreibetrag steigt zum 01.01.2020 auf 9.408€.
Der Kinderfreibetrag auf 2.586€.
Außerdem werden die Tarifeckwerte zur kalten Progression auf 1,95% nach rechts verschoben.
Fernreisen mit der Bahn
Das Reisen mit der Bahn wird günstiger. Die Bahn kündigte bereits an, dass die Märchensteuer von 19% auf 7% gesenkt werden soll.
Quelle