10.02.2017, 12:21
Worauf ich mich im obigen Kommentar bezogen habe:
Aus der Vereinbarung des unabhängigen Vertriebspartner (IMA-Vereinbarung)
§10 Absatz A: Den IMAs ist es untersagt, Repräsentationen hinsichtlich eines potentiellen Einkommens zu machemn, die ein zukünftiger IMA erhalten könnte.
§10 Absatz Q: Den IMAs ist es untersagt, irreführende, täuschende oder unlautere Verkaufspraktiken zu verwenden. Erklärungen und Vorführungen der angebotenen Produkte müssen genau und vollständig sein, einschließlich – aber nicht beschränkt – im Hinblick auf den Preis, die Zahlungsbedingungen, das Widerrufsrecht, das Recht auf Rückerstattung, die Garantien, den Kundenservice
und weiter
Der IMA hat auf Vergleiche zu verzichten, die irreführend sein können und die nicht den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs entsprechen. Vergleichspunkte dürfen nicht auf eine unfaire Weise gewählt und müssen auf den Tatsachen beruhen, die nachweisbar sind. Der IMA darf das Vertrauen der einzelnen Verbraucher auf keinen Fall mißbrauchen, hat den Mangel an kommerziellen Erfahrungen der Verbraucher zu respektieren und darf die Kunden auf keinen Fall wegen ihres Alters, Krankheit, Mangel an Verständnis oder ihres Mangels an Sprachkenntnissen ausnutzen.
§20: Die IMAs, die einen Verstoss gegen eine Richtlinie oder Vereinbarung durch einen anderen IMA bemerken, müssen eine schriftliche Meldung in Bezug auf diesen Verstoss der Firma oder an die Rechts-/Compliance-Abteilung der Firma einsenden. Die Einzelheiten des Vorfalls, wie beispielsweise das Datum, Anzahl der Vorkommnisse, die daran beteiliten Personen sowie weitere Begleitdokumente sollten der Meldung beigelegt werden.
Aus der Vereinbarung des unabhängigen Vertriebspartner (IMA-Vereinbarung)
§10 Absatz A: Den IMAs ist es untersagt, Repräsentationen hinsichtlich eines potentiellen Einkommens zu machemn, die ein zukünftiger IMA erhalten könnte.
§10 Absatz Q: Den IMAs ist es untersagt, irreführende, täuschende oder unlautere Verkaufspraktiken zu verwenden. Erklärungen und Vorführungen der angebotenen Produkte müssen genau und vollständig sein, einschließlich – aber nicht beschränkt – im Hinblick auf den Preis, die Zahlungsbedingungen, das Widerrufsrecht, das Recht auf Rückerstattung, die Garantien, den Kundenservice
und weiter
Der IMA hat auf Vergleiche zu verzichten, die irreführend sein können und die nicht den Grundsätzen eines fairen Wettbewerbs entsprechen. Vergleichspunkte dürfen nicht auf eine unfaire Weise gewählt und müssen auf den Tatsachen beruhen, die nachweisbar sind. Der IMA darf das Vertrauen der einzelnen Verbraucher auf keinen Fall mißbrauchen, hat den Mangel an kommerziellen Erfahrungen der Verbraucher zu respektieren und darf die Kunden auf keinen Fall wegen ihres Alters, Krankheit, Mangel an Verständnis oder ihres Mangels an Sprachkenntnissen ausnutzen.
§20: Die IMAs, die einen Verstoss gegen eine Richtlinie oder Vereinbarung durch einen anderen IMA bemerken, müssen eine schriftliche Meldung in Bezug auf diesen Verstoss der Firma oder an die Rechts-/Compliance-Abteilung der Firma einsenden. Die Einzelheiten des Vorfalls, wie beispielsweise das Datum, Anzahl der Vorkommnisse, die daran beteiliten Personen sowie weitere Begleitdokumente sollten der Meldung beigelegt werden.