13.02.2017, 13:31
(13.02.2017, 10:25)inwestor schrieb: Das würde nur dann der Fall sein, wenn sie ausschließlich nur über Dealshaker handeln.Die Frage ist doch was der Händler davon hat so mitzumachen. Entweder das Geschäft läuft für ihm so schlecht, dass er nach jedem Strohalm greift um irgendwie an Geld zu kommen, oder es läuft so gu,t dass es ihm nichts ausmacht an die Produkte die er über Stealshaker verkauft wenig oder nichts zu verdienen.
Für mich bleibt aber immer noch eine andere Frage von zentraler Bedeutung, die ich hier schon mal gepostet hatte: wie lässt sich dieses Geschäftsmodell rechtlich mit dem Märchen der Schulungspakete vereinbaren?
Wie führt der Händler über die Produkte die via Stealshaker verkauft werden Buch?
Da Onecoin KEINE Rechnungen ausstellt, weil ja nur durch die IMAs vertreten, wie führt man über die Kommissionen (25% an Stealshaker) Buch?
Ich bin kein Buchhalter, deswegen frage ich erneut an alle die sich ein wenig auskennen: geht das (legal)?