(10.04.2017, 19:44)Infidelibus schrieb: Lauf BAFIN Definition handelt es sich bei den Geschäften mit OneCoins um "unerlaubt betriebenes Finanztransfergeschäft."
Hierzu muss man den letzten Satz im Artikel der BaFin verstehen: Die Verfügungen sind noch nicht bestandskräftig.