14.04.2017, 16:41
(14.04.2017, 15:54)Dami1906 schrieb: Also nachdem ich mit der Bafin telefoniert habe gehört hier definitv ein roter Daumen rein. Es wurde ein zwangsgeld in höhe von 1,5 millionen Euro festgesetzt bei zuwiederhandeln
.geht das auch etwas präziser, WOFÜR genau du den roten daumen als "hier" hereingehörig siehst?
denn "hier" ist ein thread, der die sache onecoin/onelife in seiner gesamtheit behandelt.
die BaFin-mitteilung bezieht sich aber nicht auf diese gesamtheit, sondern nur auf einen zahlungsdienstleister, welchen onecoin zum erhalt von geldern nutzte!
.ist das gleiche, wie wenn ein gefahrgutspediteur täglich lkw's von münchen nach berlin zu fahren hat, und nun teilt ein gesetzesvertreter mit, dass in der vergangenheit ein paar dieser lkw ohne wegen dem regensburger autobahntunnel erforderlicher genehmigung dabei die a 93 befuhren.
der gesetzesvertreter hat nun mitgeteteilt, dass dem so war, und dass dieses bei androhung hoher strafe für zuwiderhandlung von nun an zu unterbleiben hat!
in der ganzen mitteilung ist aber nirgendwo vermerkt, dass der spediteur seinen krempel gar nicht mehr von münchen nach berlin fahren lassen dürfe!
.nutzen die lkw statt der a 93 z.bsp. nur die a 9, ist das münchen-berlin-kutschieren als solches absolut nicht verboten!
.und überhaupt:
weswegen erwähnst du so gesondert, dass du mit der BaFin telefoniert hättest?
-die in angeblich diesem telefonier-zusammenhang von dir erwähnte strafgeldhöhe bei zuwiderhandlung kann man doch in der im i-net nun überall auffindbaren BaFin-mitteilung nachlesen, -DAFÜR braucht also keiner mit denen telefonieren!