21.04.2017, 12:12
(21.04.2017, 11:29)iudica schrieb: OC darf noch in Deutschland weitermachen, soweit sie einen anderen Finanzdienstleister findet. Der (zugelassene) Finanzdienstleister kann die ca. 30 Mio. dann wohin auch immer befördern.
Also nun direkt im Wortlaut der BaFin
Die BaFin hat der IMS International Marketing Services GmbH aufgegeben, das noch vorhandene Bankguthaben, soweit dieses nicht einer Pfändung unterliegt, an diejenigen Einzahler zurückzuüberweisen, die zuletzt Zahlungen an die IMS International Marketing Services GmbH vorgenommen hatten.
Warum?
im Auftrag von Onecoin ltd. ließ sich die IMS International Marketing Services GmbH von Anlegern, die in den Besitz von "Oneocoins" kommen wollten, die dafür zu leistenden Entgelte auf wechselnde Bankkonten bei verschiedenen Kreditinstituten in Deutschland überweisen und leitete die Gelder im Auftrag von Onecoin ltd. an Dritte insbesondere auch außerhalb Deutschlands weiter.
Ja, Onecoin kann in Deutschland weitermachen, soweit sie einen anderen Finanzdienstleister findet. Solange Onecoin dies nicht tut, können sie NICHT weitermachen.