05.05.2017, 17:17
(05.05.2017, 17:06)Santa Maria schrieb:Lissy dateline="<a href="tel:1493996468">1493996468</a>' schrieb: Sobald sich alles wieder gelegt hat, bekommen die deutschen Erwerber und Schulungspaketen im Nachhinein die Tokens doch noch gut geschrieben. Aber eben erst dann.Wenn du das bei einem Verkaufsgespräch so von dir gibst, bist du dir sicher du verstößt nicht gegen das Verbot der BaFin? So klingt es doch als würde man die Coins letztendlich ja doch bekommen, nur eben später.
Anscheinend schon.
ABER eben erst, und auch nur, wenn sich die Sachlage mit der Bafin geklärt hat. wenn nicht, dann wahrscheinlich nicht. So verstehe ich es jedenfalls. Was natürlich nicht heissen soll, dass ich zu 100% recht habe. Auch ich kann schließlich nicht in die Zukunft sehen…
Dass die Werbung verboten ist, heisst nicht, dass man die Sachlage nicht erklären darf. Oder etwa doch?
Oder ist ein persönliches Statement, wie zum Beispiel: "ich persönlich finde OneCoin toll" schon als Werbung anzusehen?