26.06.2018, 14:00
Weiß jemand mehr?
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 505 Js 725/16 geführt. Es wurde mangels hinreichendem Tatverdacht (170 II StPO) eingestellt.
Das Verfahren richtete sich aber wohl gegen einen unanbhängigen "Netzwerker". Daher nur bedingt auf OC übertragbar.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 505 Js 725/16 geführt. Es wurde mangels hinreichendem Tatverdacht (170 II StPO) eingestellt.
Das Verfahren richtete sich aber wohl gegen einen unanbhängigen "Netzwerker". Daher nur bedingt auf OC übertragbar.