26.06.2018, 16:16
(26.06.2018, 14:00)iudica schrieb: Weiß jemand mehr?
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 505 Js 725/16 geführt. Es wurde mangels hinreichendem Tatverdacht (170 II StPO) eingestellt.
Das Verfahren richtete sich aber wohl gegen einen unanbhängigen "Netzwerker". Daher nur bedingt auf OC übertragbar.
wissen im sinne von schriftstück vorhanden habe ich nicht, und wird es wohl auch nie für die öffentlichkeit geben.
es sei denn, du siehst da eine möglichkeit, wie es da direkt via gericht akteneinsicht geben könnte, schließlich bist DU hier ja der in solchen belangen gebildetste, iudica.
ja, und "unabhängig":
-hm, na die beklagte person war eben provisionserhaltende "vermittler"-person, welche in dieser eigenschaft als onecoin-vertretende person beklagt wurde, -aber eben in dem sinne, dass sie da zum einzahlen in ein pyramidensystem geworben hätte, was onecoin ja aber nicht ist.