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Myboniup - Werbeplattform der boniup media AG - Hauptbeitrag

Programm-Status: Zahlt nicht! 
Liebe Interessenten und Werbetreibenden,
am 17.10.2016 ist die erste Eigenentwicklung von myboniup gestartet.
Viele Neuerungen wie das Front-End, News, F.A.Q., Tutoriale, Videos,
Hilfethemen und auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
nun Stück für Stück in dieses umfangreiche Portal eingefügt.

Da mir noch keine Freigabe seitens des Supports zu Verwendung von Bildmaterial vorliegt, fällt es mir hier auch schwerer eine Überarbeitung des Hauptbeitrages vorzunehmen.
Ich bitte daher um Verständnis und bemühe mich hier in den Beiträgen, ab dem 13.10.2016 – siehe Link, die
Neuerungen vorzustellen.

ACHTUNG:
Dieses Thema wurde zu geschlossene Programme verschoben:
Daher raten wir von einer Investition ab - selbst wenn möglich!
GRUND: Es zahlt gar nicht mehr oder nur noch sehr vereinzelt
und kann jederzeit offline sein, sofern noch nicht geschehen.
Selbst wenn nicht, hat das Programm die Aktivität eingestellt.


Hallo Community,

nun möchte ich euch gern myboniup vorstellen und näher bringen.
myboniup ist am 30.12.2015 gestartet und die nächste Entwicklungsstufe ( ein Baustein )
der deutschen Marketing und Werbungs Firma boniup media AG.



Betreiber


boniup media AG
Holstenplatz 20B
22765 Hamburg

Vorstandsvorsitzender:   Kai Eskelsen – Visionär und Begründer von boniup - Start November 2013
Tel: +49 40 / 809081 - 170
Fax: +49 40 / 809081 - 171 
Amtsgericht Hamburg HRB 136260
Aufsichtsratvorsitz: Christian Rogge

Welche Möglichkeiten bietet uns myboniup:


Man
kann hier die eigenen Aktivitäten/Geschäfte bewerben durch Kauf bestimmter Werbeplätze.

Günstige
„Einkaufsmöglichkeiten“ bzw. Nutzung von Partnerprogrammen.

Poolbeteiligungen

Es gibt unterschiedliche Pools, auf der die Einnahmen automatisch aufgeteilt und zugewiesen werden. Man kann hier in den verschiedensten Arten profitieren, eine Vorraussetzung man erledigt auch seine tägliche Arbeit.

Folgende Pools gibt es:

- myboniupStartPacks
- boniPacks
- boniShares
- Vorzugsaktien
- Stammaktien

Provisionen
für geworbene boniFrends.
Die Höhe der Provisionen sowie deren Tiefe (Ebenen) stehen in Abhängigkeit zu den erworbenen Lizenzen.

Was ist deine tägliche Aufgabe/Arbeit?

Täglich 15 Werbespecials anzuschauen und danach den angezeigten Code eingeben.
Sobald diese Aufgabe erledigt wurde hat man die Poolberechtigung FÜR DEN NÄCHSTEN TAG erreicht und profitiert an den Umsätzen die dann generiert werden.

Für das ansehen dieser Werbespecials erhält man Punkte als Vergütung welche man dann in Text- oder Bannerwerbung eintauschen kann.

Bei den myboniupStartPacks, boniPacks und boniShares werden halbstündige Ausschüttungen vorgenommen die einerseits auf die jeweiligen Pool aufgeteilt werden, und auf der anderen Seite den bestehenden Anteilen am Pool zugeordnet werden.

Euro - Beträge für Werbung, die Pools und Lizensen inkl. MwSt.:

(per E-Mail wird Rechnung versendet im pdf - Format)
[Bild: boniup_Werbung_Kosten.jpg]

myboniupStartPack:
5,55 Euro, welches Textwerbung mit 1.000 Views beinhaltet.
ReFinanzierung liegt bei 6,00 Euro und das Packet läuft somit aus.
 
boniPack:
22,22 Euro, welches Textwerbung oder Bannerwerbung beinhaltet und die Art der Werbung frei wählbar ist.
ReFinanzierung liegt bei 26,26 Euro und das Packet läuft somit aus.
Der ReFinanzierungsBetrag gilt für boniPacks die ab dem 24.05.2016 erworben wurden (zuvor 25,25 Euro).
 
wählbare Werbung:
- Textwerbung mit 10.000 Views - 100 Klicks
- Banner 125x125 mit 10.000 Views - 100 Klicks
- Banner 468x60 mit 10.000 Views - 100 Klicks
- Banner 728x90 mit 10.000 Views - 100 Klicks

boniShares:
  2,00 Euro je Share

Poolbeteiligung - tägliche Ausschüttung
8 % des Umsatzes aufgeteilt auf alle, die am Vortag geklickt haben

Vorzugsaktie:
1 junge Aktie
Vorzugsaktie boniup media AG  60,00 Euro

Poolbeteiligung - wöchentliche Ausschüttung
2 % des Umsatzes – aufgeteilt auf alle Besitzer von Vorzugsaktien – ohne Klickabfrage

Stammaktie:

1 junge Aktie
Stammaktie boniup media AG  80,00 Euro

Poolbeteiligung - wöchentliche Ausschüttung
1 % des Umsatzes – aufgeteilt auf alle Besitzer von Stammaktien – ohne Klickabfrage

Lizenzen
[Bild: myboniup_Lizenzen.gif]



Vergütungsplan
[Bild: myboniup_Verguetungsplan_boniPacks.gif]

Ein- und Auszahlungsmöglichkeiten:

-> Bankkonto
-> PayPal , nur Einzahlung

Gebühren: keine
Mindestbetrag für Auszahlung 20,00 Euro.
Alle bis zum letzten eines Monats beantragten Auszahlungen werden am 1. Arbeitstag des neuen Monats überwiesen,
alle bis zum 15. eines Monats beantragten Auszahlungen werden am 1. Arbeitstag danach überwiesen.

AGBs & Co

myboniup von A - Z






also:
Werbung schalten
Geld erhalten

[Bild: 728x90_myboniup_alter.gif]

Angebot

Provisionsteilung: Anteil 50%
für alle mir im System zugeflossenen Provisionen die nachweislich mit und durch deinen Account ausgelöst wurden.
Abwicklung: im Moment nur intern als Geschenkpaket (boniPack).
Schreibt mir dazu bitte hier eine kurze PN mit Benutzernamen (myboniup), und mit erreichen des Kaufbetrages erhaltet ihr dann euer „Geschenk“.

Wünsche allen Beteiligten maximale Erfolge!


[Bild: 625.achtung.gif]
Risikohinweis: Vor dem Investieren in Programme unbedingt lesen!
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Myboniup - Werbeplattform der boniup media AG - Diskussion

Laut Justizportal wurde bisher kein
Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der boniup media AG angeordnet.
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Wird dort alles gelistet?

Gesendet von meinem MI 5s mit Tapatalk
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(11.03.2017, 18:46)Blackmani schrieb: Wird dort alles gelistet?

hmmm . davon gehe ich aus!

Schau hier:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl?Suchfunktion=uneingeschr&Bundesland=Hamburg
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https://www.online-handelsregister.de/handelsregisterauszug/hh/Hamburg/B/boniup+media+AG/2054527

Den Laden gibt es, jedoch keine INSOLVENZ angemeldet.

Der Laden ist sehr speziell. Jahre vorher schon arg im Graubereich der Legalität oder gar ilegalität unterwegs, hier sind einige Auszüge aus 2014! :

".Wenn ich das lese, wird mir auch klar, warum der Kai Eskelsen, gemeinsam mit Stephan Thormann, die LABBYON AG nicht nur an die Wand gefahren, sondern auch zielstrebig in die Insolvenz befördert hat!

Wenn die beiden - Kai Eskelsen und Mirco Schmidt - in diesem Stile weiterwurschteln, ist die BoniUp-Insolvenz quasi schon vorprogrammiert. 8O

Diese Zweigleisigkeit, also eine Firma auf zwei verschiedene Firmen zu verteilen, scheint eine Marotte von diesem Kai Eskelsen zu sein. Bei LABBYON sah das z. B. so aus:
Labbyon Member GmbH

Labbyon Business GmbH
Vorsichtshalber, es könnte ja mal eine Firma ihren Geist aufgeben, hat Eskelsen dann noch eine dritte installiert: Labbyon ."

Quelle: http://www.geldthemen.de/forum/schwarze-liste-networkmarketing-f155/spamschleuder-boniup-t5450.html
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Na ja … einiges ist ausreichend bekannt, und anderes Unfug und nur dahergeschrieben.

Warum nun das eine mit dem anderen gleichgestellt wird, bleibt mir rätselhaft.

---

Ich bin auch schön mal mächtig mit nem Rad gegen einen Baum geknallt …
Rad war hinüber … habe nun ein anderes, und fahre weiter ….
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Nun, es geht darum, dass boni up 17 Monat beworben wurde mit boni up GmbH i.G.
i.G = in Gründung. oder auch AG i.G

17 Monate sind eine lange Zeit, zu lange und absolut NOK so zu verfahren. Eher sehr untypisch für ehrbare Kaufleute.

Ja, man darf auch Pleite gehen. 1mal oder 2ma oder mehrfach. Man darf auch an diese Pleite erinnert werden, gerne auch mehrfach Zwinkern
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Meinungen sind dazu da, dass man sie haben kann. Dies ist auch gut so.

Man kann sich auch eine erarbeiten (siehe Elisabeth), und sie dann für alle Beteiligten als „so richtig“ in den Raum stellen.

Da wir heute den 15.03.2017 schreiben lässt sich leider nicht mehr alles nachvollziehen und im Detail ergründen.

Dies ist aber auch irrelevant da durch das Finanzamt Hamburg eine Steuer-Voraus-Zahlung von rund 200.000 Euro verlangt wird.
Da diese Forderung bei weitem das Stammkapital der Aktiengesellschaft, und sicher auch alle anderen Barreserven, überschreitet, schreibt der Gesetzgeber hier vor, dass diesbezüglich ein Insolvenzantrag zu stellen ist.

Ob und in wie weit dem Insolvenzverfahren stattgegeben wird werden wir sehen.
Ob und in wie weit es zu einer Abwicklung oder auch Weiterführung der Geschäftstätigkeit kommen wird, werden wir erfahren müssen.

(14.03.2017, 18:50)imperator schrieb: 17 Monate sind eine lange Zeit, zu lange und absolut NOK so zu verfahren. Eher sehr untypisch für ehrbare Kaufleute.

Wenn man sich ein klein wenig mit Gesellschaftsformen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt merkt man schnell dass es nicht so einfach ist eine passende Rechtsform zu finden.

Eine eingetragene GmbH haftet mit ihrem Stammkapital (25.000 €), wo hingegen bei einer GmbH i.G. die Gesellschafter voll und umfänglich auch mit ihrem Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden können. Die Gesellschafter tragen also bei einer Gesellschaft i.G. ein viel größeres Risiko.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet wackelt ein wenig deine These „Eher sehr untypisch für ehrbare Kaufleute…“, denn als Geschäftspartner bietet mir eine Gesellschaft i.G. viel mehr Rechts-„Sicherheit“ (Zugriffsmöglichkeiten) wie eine voll eingetragene Gesellschaft.

hier
Die GmbH in Gründung
 
Die vielfältigen Gründe warum es so lange bis zur vollständigen Eintragung gedauert hat lasse ich mal außen vor.
Bietet einfach nur spekulativen und nicht ziel führenden Nährboden.


PS
Das Hauptthema hier wurde am 17.12.2015 veröffentlicht. Die Grundlage deines Beitrages - imperator -
stammt aus Oktober 2014 welche Du nun am 14.03.2017 hier hineinstellst.
Dein Beitrag ist interessant und auch wissenswert, doch kommt er sehr spät da die Ereignisse des 31.01.2017 die
Aussagefähigkeit dessen schön längst eingeholt hat.
Er hilft nun weder den Beteiligten noch ist er zielführend.

Hinterher … könnte man nun sagen … ist man immer schlauer ……… !
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Warum ich obiges geschrieben habe? Wenn Personen/Unternehmen sich in der Vergangenheit als Grenzgänger in rechtlichen Grauzonen lang positioniert haben und suboptimale Ergebnisse lieferten vor Jahren, warum sollten diese NUN erfolg haben?

Ja, es sind alle Kamellen.  
Zur GmbH i.G :
Solange das Unternehmen nicht eingetragen ist, fehlt die Rechtsfähigkeit. Somit haften die Geschäftsführer/Gesellschafter voll.
Versuche nun die Herren mal zu greifen, die sind schneller abgetaucht als ein U-Boot.

Da keine InsolvenzANMELDUNG erfolgte bisher, sieht es für mich nach Verschleierung aus und evtl. denken sich die Macher: "da wir ja offiziell Pleite sind, wird man uns ja in Ruhe lassen und das Geld behalten".


Nun, den Insolvenzantrag kann jeder stellen, der einen nachvollziehbaren Anspruch als Gläubiger hat.

Der Gründer hat im Video gesagt hat „wir können momentan die 200.000 ans Finanzamt nicht zahlen, das Geld ist dafür nicht da“.

Schön ungeschickt, denn so hat ein Schuldner die eigene Zahlungsunfähigkeit schwarz auf weiß und der Gläubiger muss nur eine Kopie des Videos seinem Insolvenzantrag als Beweis beifügen. Durch den Fremdantrag haftet der Antragsteller für die Gerichtskosten. und seine eigenen Anwaltskosten. Somit ist für die kleinen Anleger dieses nur bedingt hilfreich.  es zeigt jedoch, dass keiner sich verarschen muss, sondern es eine handhabe dagegen gibt.
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Suche nach öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet:

Ergebnis - nichts gefunden.

Eingegebene Suchkriterien:

Detail-Suche
Bundesland: Hamburg
Gericht: Hamburg
Datum der Bekanntmachung von 31.01.2017 bis 23.03.2017
Firma bzw. Name des Schuldners: boniup media AG
Gegenstand der Bekanntmachung: -- Alle Bekanntmachungen innerhalb des Verfahrens --
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Es wird auch in Zukunft keine Meldung zum Insolvenzverfahren geben, weil keine gestellt wurde!
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(23.03.2017, 16:46)imperator schrieb: Es wird auch in Zukunft keine Meldung zum Insolvenzverfahren geben, weil keine gestellt wurde!

Worin begründet sich diese „Feststellung“?

Am Übersehen dessen:

Liegt Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung vor, so hat der Vorstand, wenn eine Sanierung unmöglich oder auch von den Aktionären nicht gewollt ist, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, nunmehr folgt die Insolvenzantragspflicht aus § 15a InsO


sollte es nicht liegen.
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Der Geschäftsführer hat doch im Video selbst gesagt, dass er kein Geld hat um das Finanzamt zu bezahlen und deshalb die Insolvenz angemeldet hat. Zwischen "ich muss" und "ich tue" liegt ein großer Unterschied, was hier erkennbar ist.

Er hat diese aber nicht angemeldet gehabt! Was auch erkennbar ist, durch die eigenen Onlineabfragen.

Wie gesagt, vom Unternehmen wird auch in Zukunft keine Insolvenzanmeldung kommen. Das ist meine Meinung, begründet durch deren Verhalten in der Vergangenheit. Die Gesetze wurden von denen auch sehr . eigenwillig "interpretiert" und waren immer in der rechtlichen Grauzone.

Hat jemand daran Zweifel?
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(25.03.2017, 18:40)imperator schrieb: . auch in Zukunft keine Insolvenzanmeldung kommen.

Also deine Annahme kann aus mehreren Gründen so nicht stimmen,
warum:

1. Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?

2. Insolvenzantragspflicht aus § 15a InsO

3. Der Insolvenzantrag
- schau hier mal unter Punkt 3.1 Gläubigerantrag ( -> Finanzamt Hamburg !)

4. Vom Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht können durchaus Monate vergehen (hatte da mal was von 12 Monaten gelesen)
Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens (Grafik)

5. eventuell - Fehler in meiner Suchanfrage nach öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren Schämen
Antworten Top
Sobald die Insolvenz angemeldet WURDE, wird vom Gericht ein - vorläufiger - Insolvenzverwalter bestimmt.

1) WURDE: Wurde es? Fraglich ist, ob über die myboniup AG eine Insolvenzanmeldung erfolgt ist.
2) Wenn es erfolgt ist, dann ist dieses in dem Handelsregister einsehbar.

Ich gehe davon aus, dass bis dato keine Insolvenzanmeldung erfolgt ist.
Argument:

a) Abfragen sind erfolgt
b) Sind nur Nebelkerzen um Abzulenken
c) Vorstände haben anderes Verständnis der "ehrbaren Kaufleute"

Hakt euer Geld ab. Fertig.
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(26.03.2017, 18:25)imperator schrieb: Hakt euer Geld ab. Fertig.

Damit wirst Du völlig recht haben.

(26.03.2017, 18:25)imperator schrieb: Sobald die Insolvenz angemeldet WURDE, wird vom Gericht ein - vorläufiger - Insolvenzverwalter bestimmt.

Dies ist soweit eine gängige Hera̱ngehensweise vom Insolvenzgericht aber nicht zwingend notwendig/vorgeschrieben.
Siehe § 21 InsO

(26.03.2017, 18:25)imperator schrieb: 1) WURDE: Wurde es? Fraglich ist, ob über die myboniup AG eine Insolvenzanmeldung erfolgt ist.

Garantiert nicht …. denn es gibt keine solche Aktiengesellschaft.

Welche Informationen sind im Internet unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ zu finden?
Unter dieser Internetadresse sind ausschließlich öffentliche Bekanntmachungen aus Insolvenzverfahren zu finden, insbesondere:
  • die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das Gericht,
  • die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse,
  • der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens,
  • die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens,
  • Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters, des Treuhänders und der Mitglieder      des Gläubigerausschusses,
  • Terminbestimmungen,
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung,
  • Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung

… somit ist nicht zu ersehen ob ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder auch nicht.

(26.03.2017, 18:25)imperator schrieb: Ich gehe davon aus, dass bis dato keine Insolvenzanmeldung erfolgt ist.

Also jetzt mal ehrlich.
Zu glauben dass sich

    - zwei Vorrstände
    - die Aufsichtsräte (mind. 3 Personen)
    - die Aktionäre

und auch  
    - die Finanzbeamten (Körperschaftssteuer/Gewerbesteuer/Unsatzsteuer)
    - die Mitarbeiter von Krankenkassen (Sozialversicherungspflicht Angestellte / Krankenversicherungspflicht Vorstand)

diese Personen unbeeindruckt von ihren Verpflichtungen bewegen und (nicht) handeln, und somit gegen sie der § 15a InsO Abs. 4 in Anwendung gebracht werden kann, ist absurd.
Antworten Top
Ja, ja, die heissen genau: "boniup media AG". Zufrieden?

Dass die obigen Herren machen was sie wollen ist nicht absurd, und selbst deren Haftung als Organe hat nichts zu sagen, WIE diese wirklich handeln.

Absurd ist zu glauben, dass diese sich an das Gesetz halten, nur weil es das Gesetz verlangt.

Ich habe selbst Ende Januar / Anfang Februar nach der Anmeldung gesucht. Keine entdeckt. auch eben nichts neues.

Im übrigen ist Kai Eskelsen in der Branche "sehr bekannt":

".Die Internetplattform Labbyon
hatte sich ja leider als Rohrkrepierer entpuppt. Nach dem angekündigten Start am 02.04.2013 wurde dieser dann erst mal auf den 01.06.2013 verschoben. Am 22.04.2013 gabs noch eine letzte Email von Labbyon an die Partner, danach wurde es still um das junge Unternehmen. Am 23.5.2013 hatte die Firma dann schließlich Insolvenz angekündigt.

Dann kam Labbyon 2.0 mit neuem Namen Boniup.
Die Crew rund um Kai Eskelsen nahm den 2. Anlauf. Leider maschiert das Unternehmen anscheinend in den Fußspuren des Vorgängers und ist wohl auf dem bestem Weg ebenfalls zu sterben bevor es richtig geboren wurde."

http://brigitte-scherzinger.com/labbyon-dann-boniup-und-jetzt-enadco/

".Dem Eskelsen kann ja in Bezug auf seinen "Ruf" eh nichts mehr passieren, der ist gebrandmarkt bis an sein Lebensende. Smile)."
https://cafe4eck.blogspot.de/2013/08/preprephase-mit-boniup-von-kai-eskelsen.html
Antworten Top
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(28.03.2017, 16:50)imperator schrieb: Ja, ja, die heissen genau: "boniup media AG". Zufrieden?

Zufrieden ?

Ich bedaure es sehr nur wenig Sachlichkeit gelesen zu haben, und eine sich selbst auszeichnende Sachverständnis vermisse ich.




Eine Weiterführung der Geschäftstätigkeit, in welcher Art und Weise auch immer,
wird durch Mangel an Nachhaltigkeit hier nicht zu erwarten sein.

Alle relevanten und sachdienlichen Informationen zur aktuellen Situation
wurden von mir, nach bestem Wissen, hier dargestellt.
 
Das Thema kann geschlossen werden.
 
PS
Sollten mir Neuigkeiten vorliegen die für die Betroffenen von Belang seien könnten,
werde ich sie hier selbstverständlich nachreichen.
Antworten Top
#Moderation: Vorstellung zu "geschlossene Projekte" verschoben!
ACHTUNG:
Dieses Thema wurde zu geschlossene Programme verschoben:
Daher raten wir von einer Investition ab - selbst wenn möglich!
GRUND: Es zahlt gar nicht mehr oder nur noch sehr vereinzelt
und kann jederzeit offline sein, sofern noch nicht geschehen.
Selbst wenn nicht, hat das Programm die Aktivität eingestellt.
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https://www.insolvenzbekanntmachungen.de

2017-07-05
boniup media AG, Hamburg, 67b IN 23/17, Registergericht Hamburg, HRB 136260


Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/17  

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136260 eingetragenen boniup media AG, ehemals: Eifflerstraße 43, 22769 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Kai Eskelsen

Geschäftszweig: Vermittlung v. Werbung u. Nachlässen aller Art (Gutscheine, Bonuskarten, Sonderaktionen u.a.) pp.

ist am 04.07.2017, um 14:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):  

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.  

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).  

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).  

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Im Übrigen gilt der Beschluss vom 15.05.2017 fort.

67b IN 23/17
Amtsgericht Hamburg, 04.07.2017
Antworten Top
Da seht ihr mal .alle verarscht worden. Die Insolvenz sollte doch bereits Anfang Februar 2017 gemeldet worden sein! Wurde sie aber nicht! Nun ist diese endlich da!
Viel Spaß
Antworten Top
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