27.04.2017, 17:21
Ich habe das von der BAFIN vor einer Stunde gelesen und habe auch mal im KWG nachgelesen.
Mir ist noch nicht klar, was das nun auf onecoin für Auswirkungen hat. Zunächst mal ist der Handel mit onecoins "nur" in Deutschland untersagt. Gilt das nur für den Dealshaker oder auch für das Schürfen und Weitergeben der coins für Token?
Dürfen überhaupt noch Schulungspakete in Deutschland verkauft werden?
Kan onecoin.ltd sich die Erlaubnis verschaffen? Wie lange dauert das?
Gruß
inwestor
Mir ist noch nicht klar, was das nun auf onecoin für Auswirkungen hat. Zunächst mal ist der Handel mit onecoins "nur" in Deutschland untersagt. Gilt das nur für den Dealshaker oder auch für das Schürfen und Weitergeben der coins für Token?
Dürfen überhaupt noch Schulungspakete in Deutschland verkauft werden?
Kan onecoin.ltd sich die Erlaubnis verschaffen? Wie lange dauert das?
Gruß
inwestor