28.09.2016, 20:22
(28.09.2016, 19:47)patrice schrieb: Bei verdacht dürfen sie in den bankkonten stöbern.
Ich hoffe es ist nicht zu sehr OT, aber die Rechtslage sieht in Österreich etwas anders aus.
Wir haben jetzt auch ein Kontenregister, bedeutet die Finanzbehörde kann auf Knopfdruck alle deine Konten dir zuordnen. Etwas anderes ist die Konteneinschau.
Gänzlich losgelöst vom Kontenregister und der Einsicht in das Kontenregister ist die Konteneinschau. Konteneinschau bedeutet die Einschau in die Kontenstände und Kontenbewegungen, also die inhaltlichen Daten einer Bankverbindung.
Die Abgabenbehörde darf eine Konteneinsicht von der Bank nur unter sehr formalen Auflagen verlangen. Zusätzlich besteht ein besonderer Rechtsschutz: ein Richter des Bundesfinanzgerichtes muss die Konteneinschau bewilligen!
Wie gesagt: Gilt für Österreich.