18.06.2019, 08:03
(17.06.2019, 11:44)Filou schrieb: Und Du hast nicht genau gelesen.
Die Begründung ist nach wie vor die gleiche.
Bitte Filou, man kann sich auch was vormachen. Das Invest ist untersagt, WEIL der erforderliche Prospekt fehlt. Ein Prospekt ist für die BaFin der Dreh- und Angelpunkt. Es ist ein elementares (und aufwändiges) Dokument, um Anleger zutreffend über das Invest und dessen Risiko aufzuklären.
Wenn der Prospekt fehlt, ist es quasi unmöglich, legal im Publikumsverkehr Gelder einzusammeln.
(17.06.2019, 11:44)Filou schrieb: Die Maßnahme ist noch NICHT bestandskräftig.
Aber in der sofortigen Vollziehung. D.h., solange ein Verwaltungsgericht nicht entschieden hat, dass der Verwaltungsakt rechtwidrig war, ist das Anbieten eines Invests illegal (und eine Straftat).